Steuerstreit ums Arbeitszimmer - es steht 1:0 für die Steuerpflichtigen

Am 6. Juli 2010 hat das Bundesverfassungsgericht beschlossen, dass die neuen Regelungen zum Kostenabzug beim Arbeitsamt ab 2007 nicht verfassungsgemäß sind. Insbesondere Betroffene, denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, können auf steuerliche Anerkennung hoffen.

Was genau sein wird, soll ein neues Gesetz zeigen, dass dann rückwirkend ab 2007 gelten soll.

Wichtig: Für die Vergangenheit profitieren nur diejenigen, deren Steuerbescheid in diesem Punkt vorläufig ist und die Kosten geltend gemacht haben bzw. jetzt noch nachschieben. Achten Sie also darauf, dass alle Steuerbescheide einen entsprechenden Vorläufigkeitsvermerkt enthalten!