Steuerstreit ums Arbeitszimmer - vorerst kein Ende absehbar

Mit entschieden, dass Lehrer kein Arbeitszimmer brauchen, sondern auch in einer Wohnzimmerecke z.B. arbeiten können. Auch Handwerker und andere Berufsgruppen werden neuerdings mit der Feststellung konfrontiert, dass ihr Büro im eigenen Haus nach neuer Rechtslage nicht mehr steuerlich anerkannt wird.

Erst mal positiv: mit Schreiben vom 1. April 2009 (!) wurde die Neuregelung des Steuerabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer ab 2007 in die Liste der Vorläufigkeitsvermerke aufgenommen. D. h. bei positivem Ausgang der laufenden Verfahren profitieren „alle“ Betroffenen – grundsätzlich. Einen Haken hat das Ganze: die Lebenssachverhalte rund um Arbeitsräume im häuslichen Bereich sind deutlich vielfältiger als bei der Pendlerpauschale und laufend gibt es neue Urteile zu unterschiedlichsten Fallkonstellationen. Das Risiko, dass selbst bei positivem Ausgang der anhängigen Verfahren, der eigene Fall nicht darunter fällt, ist daher größer. Wir raten daher allen Betroffenen – Handwerkern, Handelsvertretern, Häuserverwaltern, Unternehmensberatern, in Ausbildung Befindlichen und, und, und... - ihre persönliche Situation individuell von ihrem Steuerberater prüfen und sich beraten zu lassen.

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Aktuelle Steuersparhinweise rund um "Die lieben Kleinen Kinderbetreuungskosten und Ausbildungskosten von der Steuer abziehen" und Tipps zum Abzug von Reisekosten z.B. bei Einsatzwechseltätigkeit sind Thema in unseren aktuellen Steuervideos im Regionalfernsehen Kanal 1.