Steuerberater eingeschneit - Grund für Fristverlängerung beim Finanzamt?
Der letzte Abgabetermin für die Steuererklärungen 2007 war der 31. Dezember 2008. Danach kann Ihr Finanzamt Ihnen bzw. Ihrem Steuerberater aber immer noch Fristverlängerung bis zum 28.02.2009 einräumen, wenn Sie oder Ihr Berater einen begründeten Einzelantrag stellen. Ein begründeter Einzelantrag liegt z.B. vor, wenn die Abgabe sich durch Ereignisse verzögert, die für den steuerlichen Berater nicht vorhersehbar waren (d.h. der Schneefall nach dem Termin gehört eher nicht dazu...). Wird der Antrag abgelehnt, dann sind die Finanzämter gehalten, noch wenigstens eine angemessene Nachfrist (in der Regel 1 Monat) zu setzen.



