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bpw Steuertipps09.02.2011

Steuervereinfachungsgesetz 2011 unter der Lupe - Kracher oder Rohrkrepierer?

Am 20. Dezember 2010, kurz vor Weihnachten also, hat der Bundesfinanzminister den Referentenentwurf für ein Steuervereinfachungsgesetz 2011 vorgelegt. Jeder weiß natürlich, dass wir ein Wahl-Jahr vor uns haben und für Steuererleichterungen eigentlich kein Geld da ist. Also kann man es ja mal mit Vereinfachungen versuchen? Fraglich ist nur, ob es sich wieder nur um leere Wahlversprechen handelt oder ob wirklich Substanz dahinter steckt.

 

Erster Prüfstein – Inkrafttreten:

Verdächtig ist ja schon, dass die Bestimmungen im Allgemeinen erst ab dem 01.01.2012 in Kraft treten sollen, teilweise erst 2013. Das heißt, dann sind die Wahlen längst vorbei - ob der Wähler sich nach dem letzten Steuerdebakel nach der Bundestagswahl nochmals durch solche Versprechen locken lässt, darf zumindest bezweifelt werden.

 

Zweiter Prüfstein – Steuerwirkung:

Die Steuervereinfachung will sich der Finanzminister auch was kosten lassen: Die Steuerausfälle aufgrund der geplanten Maßnahmen beziffert der Bundesfinanzminister mit 585 Mio. € Mindereinnahmen im ersten vollen Jahr (2014), wovon der Großteil (319 Mio.) auf die Länder entfällt: Die will der Bund ausgleichen. Also hier wieder einmal Nachbessern an der Steuerverteilung, statt Änderung des Steuerschlüssels.

 

Dritter Prüfstein für heute – Bürokratiekosten:

Die Bürokratiekosten müssen jetzt bei jedem neuen Gesetzesvorhaben angegeben werden. Die Auflistung zeigt keine echte Abschaffung von Maßnahmen. Es werden folgende Informationspflichten neu eingeführt/geändert/abgeschafft:

 

Für Unternehmen:                    3/9/0    eingeführt/geändert/abgeschafft

Für Bürgerinnen und Bürger:     2/10/0  eingeführt/geändert/abgeschafft

Für die Verwaltung:                  0/0/0    eingeführt/vereinfacht/abgeschafft

 

Auf den ersten Blick wird man also beim Steuervereinfachungsgesetz 2011 nicht gleich in Jubel verfallen! Trotzdem werden wir die einzelnen Maßnahmen in den folgenden Wochen und Monaten für Sie unter die Lupe nehmen. Besuchen Sie uns also regelmäßig auf unserer Homepage!

http://www.bpw-online.de/downloads/bpw-steuertipps/steuervereinfachungsgesetz-2011.html