Das aktuelle Stichwort: Kapitalerträge
Viele Kapitalanleger sind verunsichert: brauchen sie jetzt wirklich keine Anlagen KAP und AUS mehr abzugeben? Das spart Arbeit und Steuerberatungskosten. Andererseits kann die Abgabe günstig sein, wenn der eigene Steuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer: dann gibt`s sogar manchmal noch eine Erstattung und die Abgabe lohnt sich, selbst nach Abzug der Steuerberatungskosten. Die Prüfung der eigenen Situation ist immer anzuraten. Nur so kann man sicher sein, dass einem keine Steuersparmöglichkeit entgeht, aber auch, dass man nichts vergisst und sich keine Sorgen über später auftauchende Konten oder CDs machen muss.
Für unsere Mandanten halten wir folgende Checklisten bereit:
Ø Wann muss oder sollte ich eine Anlage KAP abgeben?
Ø Sparerfreibeträge und Werbungskostenpauschbeträge seit 1990
Die Checklisten dienen der Vorbereitung der Beratung und als Gesprächsgrundlage. Gerne gehen wir bei Bedarf alle Fragen individuell mit Ihnen durch. Sprechen Sie uns bei der Übergabe Ihrer Einkommensteuerunterlagen an oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrer örtlichen bpw-Niederlassung.



