Teilerfolg beim Solidaritätszuschlag
Am 21. Juli 2011 hat der Bundesfinanzhof München in zwei Urteilen zum Solidaritäts-zuschlag entschieden, dass zwar in den Klagejahren 2005 und 2007 die Erhebung noch verfassungsmäßig war, der Solidaritätszuschlag jedoch keine Dauersteuer werden dürfe.
In einem dieser Verfahren (Az. II R 52/10) trat bpw als Prozessbevollmächtigter auf.
Hier unser Kurz-Statement worum es geht.
Hier geht`s zur Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 21.07.2011 (Akten-zeichen: II R 52/10).
Für September wird erwartet, dass Verfassungsbeschwerde eingelegt wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.




