Freiwillige Prüfungen
Gleichermaßen werden im Bedarfsfalle auch freiwillige Prüfungen oder prüferische Durchsichten von Jahresabschlüssen einer Kapitalgesellschaft oder anderer Unternehmens- (z. B. Personengesellschaften) bzw. anderer Organisationsformen (z. B. Verbände) durchgeführt, sei es aufgrund Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag oder Auflagen Dritter. Nutzen Sie die Chance, sich aufgrund unabhängiger Prüfung ein zutreffendes Bild - mit Testat oder alternativ mit Bescheinigung - zu verschaffen.
Zum Bereich der Prüfungstätigkeit zählen auch Sonderprüfungen, z. B. anlässlich der Einbringung oder des Kaufs eines Unternehmens oder Unternehmensteils oder im Zusammenhang mit der Abspaltung von Betriebsteilen aber auch aus sonstigen Anlässen (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfungen, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf).