Gesetzliche Prüfungen

gesetzliche Prüfungen

Der Bereich der Wirtschaftsprüfung ist maßgeblich durch die Vorbehaltsaufgabe geprägt, die durch Gesetz vorgeschriebene Prüfung der Jahresabschlüsse bestimmter Unternehmen durchzuführen, über das Ergebnis dieser Prüfungen zu berichten und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen. Eine solche Prüfungspflicht wird z. B. durch die Rechtsform, die Größe oder den Unternehmenszweig begründet. Unterbleibt die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung des Jahresabschlusses, so kann dieser vom zuständigen Gesellschaftsorgan nicht festgestellt werden, abgesehen von sonstigen gravierenden zivil-, straf- und steuerrechtlichen Auswirkungen. Selbstverständlich führen wir Prüfungen von Jahresabschlüssen und Kapitalerhöhungen aus Gesellschaftsmitteln der GmbHs, von kleinen Aktiengesellschaften, von Wirtschaftsbetrieben (Eigenbetrieb, Kapitalgesellschaften) der öffentlichen Hand, von Makler- und Bauträgertätigkeiten durch.

Die maßgeblichen Grenzen haben sich ab 2004 geändert ! In der nachstehenden Checkliste geben wir Ihnen einen Überblick.