Beschäftigung von Ukraine-Kriegsgeschädigten: BMF-Schreiben vom 07.06.2022 regelt steuerfreie Unterstützungsleistungen.
EU-Kommission: lebensrettende Güter für Ukrainerinnen und Ukrainer von Eingangsabgaben und Mehrwertsteuer befreit. Zur Pressemitteilung vom 1. Juli 2022 mit weiteren Einzelheiten geht es hier.
Sonderregeln für Voraussetzungen beim Kurzarbeitergeld aufgrund Ukraine-Krieg bis 30.9.2022 verlängert. Einzelheiten hier.
Zur bpw-Fristenliste mit den verlängerten Abgabefristen für Ihre Steuererklärungen geht es hier.
Beachten Sie auch unseren bpw Corona-Ticker und unsere bpw-Sonderseiten zu Ukraine-Hilfen und zur Flutkatastrophe 2021.