In den Themen rund um die Steuer ist immer Bewegung: neue Gesetze, neue Verwaltungserlasse, neue Entwicklungen, neue Pläne und Steuerprogamme, neue Rechtsprechung. Da kann man sich leicht im Steuerdschungel verlaufen. Manche Themen ziehen sich auch über Jahre hin - wenn man das alles auf eine Internetseite bringen will, dann wird es leicht unübersichtlich. Wir haben diese Seite hier daher so aufgebaut, dass wir am linken Rand die aktuellen Themen und Dauerbrenner auflisten, die uns ständig oder eine längere Zeit begleiten. Im mittleren Seitenbereich sind zusätzlich die jeweils ganz aktuellen "heißen" Themenseiten verlinkt. Hier kann mal Bewegung sein - aber alle Dauerbrenner bleiben auf in der linken Spalte verlinkt, solange sie noch unter Beobachtung stehen und nicht erledigt sind.
Mit Schreiben vom 27. Februar 2023 hat die Finanzverwaltung ausführlich die steuerlichen Erleichterungen für Unterstützungsleistungen für die Erdbebenopfer in der türkisch-syrischen Grenzregion dargelegt.
Details sind direkt in dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der Türkei und in Syrien nachzulesen.
Unter dieses Motto haben wir unsere diesjährige Mandanteninformation zum Jahresanfang gestellt. In der Tat hat der Gesetzgeber viele Dinge angestoßen, von denen er sich steuerliche Anreize undm Hilfen für Private, Freiberufler und Unternehmer verspricht. Die Informationen sind in diesen Tagen elektronisch an unsere Mandantschaft verschickt worden und liegen auch zur Mitnahme in unseren Niederlassungen aus. Sie haben die umfangreichen Hinweise noch nicht erhalten? Dann wenden Sie sich an "Ihre" bpw-Niederlassung vor Ort und wir schicken Ihnen gerne die Mandanteninformation per Email zu.
An dieser Stelle greifen wir ausgewählte Hinweise heraus zu Themen, an die Sie vielleicht noch nicht gedacht haben und die trotzdem im jeweiligen Fall für Sie bedeutsam sind.
Eingetragene Vereine sind grundsätzlich von der Meldepflicht beim Transparenzregister ausgenommen.
Es gibt aber Ausnahmen für die Meldepflicht von Vereinen, auf die das Transparenzregister hinweist:
Vereine müssen ihre wirtschaftlich Berechtigten trotz automatischer Eintragung für Vereine an die registerführende Stelle melden, wenn:
Registergebühren fallen für gemeinnützige Vereine nicht an.
Wie Sie sich registrieren und eintragen können, erfahren Sie direkt auf der offiziellen Seite transparenzregister.de. Achten sie darauf, dass Sie auf der offiziellen Seite landen. Die ersten bei Google angezeigten Seiten sind Anzeigen kostenpflichtiger Dienstleister.
In dieser Rubrik finden Sie eine Fülle von Einzelfragen. Bitte beachten Sie, dass sich das Steuerrecht laufend ändert und lassen sich im Einzelfall aktuell und individuell zu Ihren Fragen beraten.