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Finanzhilfen im Überblick

Stand der Corona-Hilfen Anfang Januar 2021

Die obenstehende Grafik wurde vom Bundesfinanzministerium am 7. Januar 2021 veröffentlicht. Sie fasst den Stand zum Jahresanfang zusammen. Da aber dauernd an den Programmen gearbeitet wird, muss man im konkreten Fall die Bedingungen jeweils aktuell abfragen.

Finanzhilfen in Zeiten von Corona - Wie Bund und Länder das Überleben von Kleinen und mittleren Unternehmen und Selbständigen sichern wollen

Bund und Länder haben ein milliardenschweres Programm auf den Weg gebracht, damit Menschen und Wirtschaft in Deutschland möglichst so heil durch die Corona-Krise kommen, damit „der Betrieb“ baldmöglichst wieder anlaufen kann, wenn sich die Infektionskurve abflacht. Wann das sein wird, weiß aktuell niemand genau vorauszusagen. Vorsicht und Umsicht sind daher von allen Betroffenen gefordert. Und betroffen sind wir erst mal alle. Geld und Finanzen sind dabei nicht der einzige Aspekt, aber für viele fürs erste Überleben erst mal entscheidend. Es gibt eine Fülle von Maßnahmen, die helfen können. Wir stellen hier zusammen, was im Finanz-, Wirtschafts- und Arbeitsleben hilfreich sein kann.

Regionale Besonderheiten:  Länder, Städte und Kommunen haben teilweise das Bundes-Soforthilfe-Programm aufgestockt (z.B: NRW) oder eigene Kreditprogramme mit nochmals gegegenüber der Kfw-verbesserten Konditionen aufgelegt (z.B. Sachsen). Beachten Sie dazu unsere Sonderseiten Fördermaßnahmen Sachsen und Fördermaßnahmen NRW sowie Fördermaßnahmen Brandenburg im Umfeld unserer Niederlassungen.

Soforthilfen als nicht rückzahlbare Zuschüsse für Kleinunternehmen und Soloselbständige zur Rettung des Unternehmens

Am letzten Märzwochenende sind die Online-Antragsunterlagen freigegeben worden und schon viele Anträge gestellt worden. Konditionen, Ansprechpartner und Antragslinks hat der Bundeswirtschaftsminister nach dem Stand vom 30. März 2020 hier zusammen gestellt.

Wer wird gefördert? kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. . Die Soforthilfen gelten auch für Landwirte und Betriebe mit landwirtschaftlicher Produktion mit bis zu 10 Beschäftigten.

Wie wird gefördert? Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten gibt es eine Einmalzahlung für drei Monate – je nach Betriebsgröße in Höhe von

  • bis zu 9.000 Euro (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
  • bis zu 15.000 Euro (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente).

Damit sollen insbesondere die wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller gesichert und akute Liquiditätsengpässe wegen laufender Betriebskosten überbrückt werden, zum Beispiel Mieten und Pachten, Kredite für Betriebsräume oder Leasingraten. Wichtig: es geht um die Existenz des Unternehmens. Zur Sicherung der Lebenshaltungskosten des Unternehmers siehe weiter unten Hartz IV für Selbständige in der Corona-Krise.

Verlängerte Förderung bei Mietreduktion möglich: Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

Weitere Einzelheiten und Antragswege siehe unsere Sonderseite Soforthilfe-Programm des Bundes.

Erleichterter Zugang für Selbständige zu Hartz IV in der Corona-Krise

Die vorstehenden Maßnahmen sollen helfen, das Unternehmen zu retten. Für Hilfen zum Lebensunterhalt wird der Zugang zu Hartz IV für Selbständige eröffnet bzw. erleichtert.

Dazu heißt es in der Übersicht des BMWi:

Kleinunternehmer und Soloselbständige verfügen außerdem in aller Regel nicht über eine Arbeitslosenversicherung. Damit ihre Existenz nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich vereinfachte Vermögensprüfung. Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Damit ist der Verbleib in der Wohnung erst einmal gesichert. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch zunächst für sechs Monate gewährt. Die Selbständigkeit muss wie bisher beim Bezug von Leistungen nicht aufgegeben werden. Um den Kinderzuschlag zu gewähren, werden nicht mehr Einkommensnachweise der letzten sechs Monate vor Antragstellung herangezogen, sondern der Nachweis des aktuellen Einkommens im letzten Monat vor Antragstellung. Damit erhalten auch diejenigen den Kinderzuschlag, die einen plötzlichen Einkommensverlust erlitten haben.

Finanzierungs- und Liquiditätshilfen auf Darlehensbasis- das kfw-Sonderprogramm 2020

Die Liquiditätskredite der kfw gibt es in Zusammenarbeit mit der Hausbank zu tollen Konditionen. Aber das ist jetzt wirklich kein geschenktes Geld – es handelt sich grundsätzlich um ganz normale Kredite, die beantragt, besichert und zurückgezahlt werden müssen. Lediglich die Rahmenbedingungen machen es leichter:

  • Die Hausbank wird von der Kfw zu 90% von der Haftung freigestellt.
  • Auch Unternehmen in den untersten Bonitätsstufen können jetzt einen Kredit bekommen.
  • Ausgenommen sind lediglich Unternehmen, die bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren.

Was das genau bedeutet, erfahren Sie bei Ihrer Hausbank und ab sofort auch  hier in unserem Corona-Ticker auf der Sonderseite Finanzierungshilfen der Kfw..