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Fördermaßnahmen Berlin

Berlin startet Zuschussprogramm für Gewerbemieten

 
 

Soforthilfe Gewerbemieten: Zuschuss-Programm für den Berliner Mittelstand


Neben den bisherigen Soforthilfen zur Abmilderung der Pandemie-Folgen hat der Berliner Senat jetzt zusätzlich die „Soforthilfe Gewerbemieten“ aufgelegt. Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen mittelständischen Unternehmen mit über 10 und bis zu 249 Beschäftigten können damit Zuschüsse für gewerbliche Mieten bzw. Pachten beantragen.

  • Voraussetzung für die Förderung ist ein Umsatzrückgang von mindestens 60% in den Monaten April und Mai 2020.
     
  • Gefördert wird die Grundmiete bzw. -pacht inkl. Nebenkosten für die Monate April und Mai 2020.
     
  • Die Fördersumme beträgt 50% bis max. 10.000 Euro bzw. bei Unternehmen mit mehreren Objekten bis zu 30.000 EUR. 

Zur ersten Orientierung hat die IBB ein kurzes Informationsblatt zu diesem Soforthilfe-Programm zusammengestellt: 
Überblick Soforthilfe Gewerbemieten
 

Das Programm startet am 17.08.2020. 
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionbank Berlin (IBB)

Nach derzeitigem Kenntnisstand können einige Angaben gegenüber der IBB auch durch eine Steuerberater-Bescheinigung ersetzt werden. Hierfür entwirft die IBB ein Formular, das online gestellt wird. 

Auf der Internetseite der IBB finden Sie zudem einen FAQ-Katalog, der ständig aktualisiert wird. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. 

 
 

Berlin ergänzt auch die Soforthilfen des Bundes für Juni/ Juli/ August 2020

In einer ausführlichen Pressemitteilung vom 26. Juni 2020informiert der Senat Berlin über die geplante bedarfsgerechte Aufstockung der neuen Soforthilfen des Bundes ab Juni 2020. Hier die Highlights für KMU:

Die Mittel des Landes Berlin belaufen sich insgesamt auf 525 Mio. €. Davon entfallen allein 50 Mio. € auf die Soforthilfeprogramme IV und V.

Gewerbliche Pächterinnen und Pächter beziehungsweise Mieterinnen und Mieter sollen zusätzlich mit 90 Mio. € unterstützt werden.

Hinzu kommen Hilfen in Höhe von 80 Mio. € für Solo-Selbstständige und KMU zur Förderung von IT-Projekten.

Rund 25 Mio. € sind für Stipendienprogramme im Bereich Kultur sowie für künstlerische Projekte im Stadtraum vorgesehen.

Die Förderung von Start-Ups wird künftig ausgeweitet mit der Soforthilfe Start-Ups (Soforthilfe VI). Hierbei erhält die IBB vom Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 800.000 € Wagniskapitalmittel je Förderfall, die mit einer Haftungsfreistellung von 70 Prozent verbunden sind. Das Land Berlin versetzt die IBB in die Lage, die Haftungsfreistellung auf 100 Prozent zu erhöhen. Als zweite Maßnahme werden die Start-Up-Stipendien und der sogenannte Gründungsbonus ausgeweitet, um junge Teams zu unterstützen und – falls durch die Corona-Krise Verzögerungen eingetreten sind – bereits bestehende Stipendien zu verlängern. Die Förderung ist Bestandteil des zweiten Nachtragshaushalts. Berücksichtigt werden hierbei EU-Mittel.

Zur Ankurbelung des Kultur- und Veranstaltungstourismus werden 10 Mio. € bereitgestellt. Knapp 20 Mio. € werden dafür aufgewendet, Kongresse und Tagungen wieder hochzufahren, allen voran in den Bereichen Gesundheit, Digitalisierung und Mobilität. Insbesondere geht es um die kleineren Formate ab 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit mindestens zweitägigen Veranstaltungen. Profitieren sollen insbesondere Dienstleisterinnen und Dienstleister, die ihren Sitz in der Hauptstadtregion haben und die Kriterien der ‚sustainable meetings Berlin‘ erfüllen.

Für Familien, für deren minderjährige Kinder kein Anspruch auf Notbetreuung besteht, sind 60 Mio. € an temporären Familienhilfen vorgesehen. Erste von Bund und Land kofinanzierte Programme sind bereits in Umsetzung.

Insgesamt 5 Mio. € sollen an soziale und ähnliche Einrichtungen zur Stärkung der Ehrenamts- und Vereinshilfe fließen.

Dazu kommen Nothilfe-Maßnahmen für Studierende in Höhe von 5 Mio. €. Angesichts der Digitalisierung des Lehrbetriebs sind 3 Mio. € zur Einrichtung eines Technikfonds geplant, um technische Ausstattungsmittel zur Verfügung zu stellen. Mit 2 Mio. € sollen ausländische Studierende unterstützt werden. Da das Stipendienprogramm des Bundes für ausländische Studierende erst später einsetzt, wird eine Fördermöglichkeit von bis zu 1.000 € geschaffen. Details dazu in der gesonderten Pressemitteilung vom 26.6.2020 Studierende in Not.

 

Antragstellung

Speziell bei den Berliner "Wumms-Programmen" kommt es auch auf Schnelligkeit an!

Zuständig für die Corona-Fördermaßnahmen in Berlin ist die Investitionsbank Berlin IBB.

Da in den Berliner Sonderprogrammen die Mittel begrenzt budgetiert sind, kommt es hier auch möglicherweise auf Schnelligkeit an.

Wichtig: Informieren Sie sich daher laufend und rechtzeitig über den Stand auf der Sonderseite der IBB