BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Fördermaßnahmen Brandenburg

mitgeteilt von unserem Berliner Büro

Soforthilfe des Landes Brandenburg: Anträge noch bis 31. Mai 2020 möglich

Der Antrag auf Soforthilfe für Unternehmen in Brandenburg ist bis zum 31.05.2020 bei der ILB einzureichen.

Wer wird gefördert?

Soloselbstständige, Angehörige Freier Berufe und kleine Unternehmen mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Soforthilfe ist der teilweise finanzielle Ausgleich der Liquiditätsengpässe, die durch die Coronakrise 2020 verursacht sind.

Wer oder was wird nicht gefördert?

Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die nicht bereits am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren gemäß Art. 2 Abs. 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.

Wie wird gefördert?

Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare freiwillige Leistung als Zuschuss gewährt.

Konditionen

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente-VZÄ) und beträgt:

  • bis zu 5 Beschäftigte (VZÄ): bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Beschäftigte (VZÄ): bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Beschäftigte (VZÄ) : bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Beschäftigte (VZÄ) : bis zu 60.000 EUR

in Abhängigkeit des glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate.

Beispiele für die Ermittlung Vollzeitäquivalent:
Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden = 1 VZÄ; 2 Teilzeitstellen á 20 Stunden = 1 VZÄ; 1 Teilzeitstelle á 20 Stunden = 0,5 VZÄ

Einzelheiten zum Programm Soforthilfeprogramm Corona Brandenburg finden Sie hier.

Weshalb bekommen Berliner Unternehmen sowohl die Bundesförderung 9.000 Euro als auch die Landesförderung 5.000 Euro, während Brandenburger Unternehmen lediglich 9.000 Euro erhalten können?

Es bestehen folgende wesentliche Unterschiede zum Bundesprogramm und dem Landesprogramm Berlin:

Brandenburg hat beide Richtlinien ineinander geflochten und ermöglicht im Rahmen der Landesrichtlinie Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten die Inanspruchnahme einer Förderung bis zu 60.000 Euro. Damit unterstützt das Land neben den Kleinen- und Kleinstbetrieben auch den Brandenburger Mittelstand.

Weitere FAQ und Erläuterungen zum Antragsverfahren sind Soforthilfe-Seite der ILB sehr verständlich und übersichtlich dargestellt.