BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Fördermaßnahmen Sachsen

mitgeteilt von unseren Kollegen in Stollberg/Erzgebirge und Zwönitz

Bitte beachten Sie, dass es aktuell praktisch täglich Änderungen in den Verlautbarungen gibt. Wir stellen daher hier keine Originalunterlagen ein, sondern verlinkne direkt zu den zuständigen stellen. So können Sie immer direkt sehen, ob Ihr Link noch aktuell ist. 

Soforthilfeprogramm

Sachsen setzt das Soforthilfeprogramm des Bundes 1:1 um, d.h. es gibt keine zusätzlichen oder erweiterten Fördermaßnahmen.

Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) www.sab.sachsen.de/

Antragsformular (Stand 31.3.2020) 

Informationen zum Soforthilfe-Programm in Sachsen (Abruf 1.4.2020)

 

Zusatzprogramm: Sachsen hilft sofort

Sachsen hat außerdem ein eigenes Landesprogramm aufgelegt, wo KMU mit zinslosen Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren unterstützt werden können.

Wer wird gefördert

  • Einzelunternehmer (Soloselbständige), Kleinstunternehmen und Freiberufler in Sachsen, mit einem Jahresumsatz bis zu 1 Mio. EUR

Nicht gefördert werden

  • Selbstständige, die die Tätigkeit im Nebenerwerb ausüben
  • Unternehmen, die in der Fischerei oder der Aquakultur tätig sind
  • Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind

Was wird gefördert

Liquiditätsbedarf bei Unternehmen, die aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.

Voraussetzungen

  • Jahresumsatz per 31. Dezember 2019 beträgt maximal 1 Mio. EUR
  • Sitz oder Betriebsstätte befindet sich im Freistaat Sachsen und der Liquiditätsbedarf

Hier geht es zur Seite für die Antragstellung bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) mit Formular und Hinweisen zum Verfahren.