Die Antragsverfahren für die Corona-Hilfen 2021 sind voll angelaufen. Die FAQ dazu werden von den zuständigen Ministerien BMWi und BMF laufend aktualisiert. Hier sind die direkten Links:
Die FAQ "Corona" (Steuern) des Bundesministeriums für Finanzen sind inzwischen auf über 30 Seiten angewachsen. Die letzte aktualisierte Fassung stammt vom 3. Februar 2021. Immer mal wieder reinschauen lohnt sich, da es laufend Änderungen und Ergänzungen gibt. Hier geht es nur um steuerliche Themen -also nicht zu verwechseln mit den FAQ zu Überbrückungshilfen oder Beihilfefragen!
Die Corona-Hilfen sind Beihilfen im Sinne des Beihilfen- und Subventionsrechts. Hier stellen sich für viele Antragsteller ganz neue Fragen und die Antworten können je nach Programm unterschiedlich ausfallen. Jeder, der mit den Hilfsprogrammen befasst ist, sollte daher die zentralen Regeln kennen. Die häufigsten Praxisfragen sind mit Stand 12.2.2021 in einer FAQ Liste zum Beihilferecht beantwortet und jetzt veröffentlicht worden.
In der Coronakrise gibt es aktuell praktisch jeden Tag neue Nachrichten und (Hilfs-)Maßnahmen, wobei wir uns an dieser Stelle mit den Finanzmaßnahmen beschäftigen.Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass es teilweise Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt. D.h. hier muss man genau aufpassen, was für einen selbst gilt. Bei den betrieblichen Programmen ist dabei meist die einzelne Betriebsstätte maßgeblich. Es kann daher passieren, dass für Ihr Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten unterschiedliche Regelungen gelten. Andererseits wird bei der Ermittlung der Kriterien für die KMU-Grenzen in der Regel alles zusammen gerechnet. Also wahrhaftig kein Kinderspiel, was alles zu beachten ist.
Nachfolgend greifen wir häufige und grundlegende Fragen auf, deren Bedeutung Sie kennen sollten.
Bei den Corona-Förder-Krediten der Kfw und Landesförderinstituten wird jetzt hervorgehoben, dass die Kfw bzw. Förderbank eine Haftungsfreistellung zwischen meist 80% bis zuletzt im Kfw-Corona-Schnellkredit 2020 sogar 100% übernimmt. Das bedeutet für Sie als Kreditnehmer nicht, dass sich Ihr persönliches Risiko vermindert. Erst wenn Sie nicht mehr zahlen können und auch Ihre Sicherheiten aufgebraucht sind, springt diese Haftungsübernahme gegenüber Ihrer Hausbank ein. D.h. das Risiko für die Hausbank verringert sich und deshalb - so die Annahme der Förderinstitute - sind die Hausbanken schneller bereit, einen Kredit zu vergeben. Auf der FAQ-Seite der Kfw klingt das so: