BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Fragen über Fragen - bpw FAQ-Auswahl zur Corona-Krise

Aktuelle FAQ zu ÜH III und Neustart

Die Antragsverfahren für die Corona-Hilfen 2021 sind voll angelaufen. Die FAQ dazu werden von den zuständigen Ministerien BMWi und BMF laufend aktualisiert. Hier sind die direkten Links:

FAQ Überbrückungshilfe III

FAQ Neustarthilfe für Soloselbständige

FAQ "Corona" (Steuern) des Bundesfinanzministeriums wird laufend aktualisiert

Die FAQ "Corona" (Steuern) des Bundesministeriums für Finanzen sind inzwischen auf über 30 Seiten angewachsen. Die letzte aktualisierte Fassung  stammt vom 3. Februar 2021. Immer  mal wieder reinschauen lohnt sich, da es laufend Änderungen und Ergänzungen gibt. Hier geht es nur um steuerliche Themen -also nicht zu verwechseln mit den FAQ zu Überbrückungshilfen oder Beihilfefragen!

FAQ zu den relevanten Beihilferegeln für alle Corona-Hilfsprogramme aktualisiert

Die Corona-Hilfen sind Beihilfen im Sinne des Beihilfen- und Subventionsrechts. Hier stellen sich für viele Antragsteller ganz neue Fragen und die Antworten können je nach Programm unterschiedlich ausfallen. Jeder, der mit den Hilfsprogrammen befasst ist, sollte daher die zentralen Regeln kennen. Die häufigsten Praxisfragen sind mit Stand 12.2.2021 in einer FAQ Liste zum Beihilferecht beantwortet und jetzt veröffentlicht worden.

Oberster Grundsatz: alles genau lesen

In der Coronakrise gibt es aktuell praktisch jeden Tag neue Nachrichten und (Hilfs-)Maßnahmen, wobei wir uns an dieser Stelle mit den Finanzmaßnahmen beschäftigen.Wichtig ist dabei auch zu beachten, dass es teilweise Unterschiede von Bundesland zu Bundesland gibt. D.h. hier muss man genau aufpassen, was für einen selbst gilt. Bei den betrieblichen Programmen ist dabei meist die einzelne Betriebsstätte maßgeblich. Es kann daher passieren, dass für Ihr Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten unterschiedliche Regelungen gelten. Andererseits wird bei der Ermittlung der Kriterien für die KMU-Grenzen in der Regel alles zusammen gerechnet. Also wahrhaftig kein Kinderspiel, was alles zu beachten ist.

Nachfolgend greifen wir häufige und grundlegende Fragen auf, deren Bedeutung Sie kennen sollten.

Was bedeuten Risikoübernahme und Haftungsfreistellung?

Bei den Corona-Förder-Krediten der Kfw und Landesförderinstituten wird jetzt hervorgehoben, dass die Kfw bzw. Förderbank eine Haftungsfreistellung zwischen meist 80% bis zuletzt im Kfw-Corona-Schnellkredit 2020 sogar 100% übernimmt. Das bedeutet für Sie als Kreditnehmer nicht, dass sich Ihr persönliches Risiko vermindert. Erst wenn Sie nicht mehr zahlen können und auch Ihre Sicherheiten aufgebraucht sind, springt diese Haftungsübernahme gegenüber Ihrer Hausbank ein. D.h. das Risiko für die Hausbank verringert sich und deshalb - so die Annahme der Förderinstitute - sind die Hausbanken schneller bereit, einen Kredit zu vergeben. Auf der FAQ-Seite der Kfw klingt das so:

  • Risikoübernahme und Haftungsfreistellung, das hängt zusammen. Bei einem Kredit mit Haftungsfreistellung trägt Ihre Bank nur noch einen Teil des Ausfallrisikos – den anderen Teil des Risikos übernimmt die KfW. Oft sind Banken erst dadurch bereit, Kredite zu vergeben. Für Sie als Kreditnehmer kann das also ein großer Vorteil sein.
  • Für den KfW-Schnellkredit übernimmt die KfW 100 % des Bankenrisikos.