Ob Sie von der Neuregelung betroffen sind, können Sie unserem bpw Merkblatt zum OSS-Verfahren entnehmen.
Grobe Richtschnur: wenn Sie Exporte ins EU-Ausland im Wert von mehr als 10.000 € an Privatpersonen/Nichtunternehmer für alle EU-Staaten zusammen vornehmen, dann müssen Sie die Umsatzsteuer darauf in den jeweiligen Ländern abführen. Damit Sie sich nicht in jedem Land einzeln registrieren müssen, können Sie alle Umsätze über das BZST melden – sog. OSS-Verfahren. Für die Teilnahme müssen Sie sich jeweils zu Quartalsbeginn anmelden. Die Anmeldung ist rückwirkend bis zum 10. des Folgemonats möglich, also für den Beginn 1.7.2021 noch bis zum 10. August 2021.
Speziell benötigen Sie eine USt-ID Nummer und ein Elster- oder BOP-Zertifikat. D.h. auf jeden Fall alles vor dem Termin prüfen und ggfs noch in die Wege leiten, da diese Schritte ein paar Tage dauern können.
Wie Sie sich registrieren haben wir in unserer bpw Mandanteninformation: So registrieren Sie sich erstmals für das neue OSS-Verfahren für EU-Fernverkäufe ab dem 1. Juli 2021 für Sie zusammengestellt.