Bis zum 28. Februar 2018 mussten alle Steuerdaten für das Jahr 2017 von Arbeitgebern, Versicherungen usw. an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Jetzt können Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung 2017 loslegen. Das geht 2018 schneller als bisher: die Finanzämter wollen nämlich bei der Abgabe keine Belege mehr sehen.
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Aber: die Belegvorlagepflicht (mit der Steuererklärung) wird ab 2017 durch die Belegvorhaltepflicht (mit Einreichung nur auf Anforderung) ersetzt. |
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Das gilt jetzt für alle Belege, auch z.B. Kapitalertragsteuerbescheinigungen und Spendenbescheinigungen. Es genügt, die richtigen Werte elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Die Belege und Nachweise müssen Sie wenigstens bis zur Bestandskraft Ihres Steuerbescheids aufheben. Wenn sich aus anderen Gesetzen keine längeren Fristen ergeben (z.B. für private Handwerkerrechnungen: Belegvorhaltepflicht für die Dauer von 2 Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres der Rechnung).
Was Sie genau brauchen, können Sie unserer aktuellen Checkliste „Benötigte Unterlagen zur Einkommensteuererklärung 2017“ entnehmen.