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Gesetz über Sonderabschreibungen zur Förderung des privaten Mietwohnungsbaus hängt wieder in der Luft

Gesetz über Sonderabschreibungen zur Förderung des
privaten Mietwohnungsbaus hängt wieder in der Luft

Nachdem der Bundestag am 29.11.2018 dem neuen § 7b EStG im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus in der Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition angenommen hat, beginnt jetzt die Hängepartie neu: der Bundesrat muss den Neuregelungen noch zustimmen. Der hat aber in seiner letzten Plenarsitzung in diesem Jahr am 14.12.2018 den Punkt wieder von der Tagesordnung genommen. Die nächste Sitzung ist am 15. Februar 2019, da könnten die Länder die Frage wieder auf die Tagesordnung setzen. Dann könnte das Gesetz sogar rückwirkend in Kraft treten. Das wären dann aber für die bereits begonnenen Baumaßnahmen keine Anreizeffekte mehr, sondern nur noch Mitnahmeeffekte. Entschlossene Politik sieht anders aus.

Ziel ist, dass private Investoren möglichst zeitnah neue Mietwohnungen schaffen. Das kann durch Neubau aber auch durch Maßnahmen in bestehenden Gebäuden erfolgen, sofern der Bauantrag nach dem 31. August 2018 gestellt wurde. Bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen können dann neben der linearen Abschreibung von jährlich 2% der Baukosten im Jahr der Fertigstellung und den drei Folgejahren jeweils zusätzlich 5% von maximal 2.000 €/qm abgeschrieben werden. D.h. insgesamt können sich bis zu 28% der Baukosten bereits in den ersten vier Jahren steuerlich auswirken. Weitere Details finden Sie hier.