Wie das BMAS am 5.10.2022 mitteilt, bekommen auch "Nur"-Rentner die EPP, wenn sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen Wen genau das betrifft lesen Sie hier.
Die Energiepreispauschale von 300 € steht einmalig allen Steuerpflichtigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit oder Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Das heißt, auch wenn Sie am 1. September die Voraussetzungen noch nicht erfüllt haben, bleibt Ihnen noch Zeit bis zum 31.12.2022. Sie können ein Unternehmen gründen, z. B. wenn Sie das sowieso vor haben. Mit der Photovoltaikanlage klappt das nur, wenn die auch noch dieses Jahr ans Netz geht und der Einspeisevertrag zustande kommt und Sie nicht für die Liebhabereioption optieren. Da müssen Sie genau rechnen. Unkomplizierter ist es, wenn Sie eine Arbeit aufnehmen. Sie können sich z.B. einen Minijob suchen. Viele Gastronomen, aber auch Weihnachtsmarktbetreiber, Einzelhändler u.a. suchen händeringend nach Personal. Dann bekommen Sie die Energiepreispauschale zwar erst mit der Steuererklärung für 2022, aber vielleicht noch rechtzeitig bevor die erhöhten Nebenkostennachzahlungen für Heizung von Ihrem Vermieter eingefordert werden.
Die Energiepreispauschale von 300 € steht einmalig allen Steuerpflichtigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit oder Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben.
Das bedeutet Rentner, Hausfrauen oder Pensionäre erhalten die Energiepreispauschale nicht, es sei denn, sie haben zusätzlich Einkünfte aus einer der genannten Quellen.
Und hier kommt dann die Photovoltaikanlage ins Spiel:
Wer die Photovoltaikanlage beim Finanzamt als gewerblich gemeldet hat, der kann die Energiepreispauschale spätestens in seiner Einkommensteuererklärung 2022 beantragen.
Ist eine Einkommensteuer-Vorauszahlung auch für die gewerblichen Einkünfte für den 10. September 2022 festgesetzt worden, dann ist diese Festsetzung um die Energiepreispauschale bis auf max. 0 € zu mindern. Eine Erstattung findet nicht statt.
Wer die Vereinfachungsregel nutzt und beim Finanzamt eine Liebhabereierklärung abgegeben hat, hat daraus dann keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb und auf diesem Weg keinen Anspruch.
Wenn die Anlage auf Eheleute angemeldet ist und beide Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, gibt es die die Energiepreispauschale für jeden einmal.
Aber auch wer keins von beidem vorweisen kann, hat noch eine Chance: nämlich mit einem Minijob. Dann ist die Energiepreispauschale sogar steuerfrei. Ansonsten muss sie nämlich als „Sonstige Einkünfte“ versteuert werden.
Gastronomie und viele Betriebe suchen händeringend Personal. Vielleicht ist das noch mal ein kleiner Anreiz, in 2022 wieder einen Minijob aufzunehmen. Wer als Minijobber:in am 1. September 2022 in einem Betrieb angestellt ist, der regelmäßig Lohnsteueranmeldungen beim Finanzamt abgibt, bekommt die Energiepreispauschale vom Arbeitgeber ausgezahlt. Wer für einen Betrieb arbeitet, wo nur Minijobber tätig sind, muss sich vom Arbeitgeber einen Nachweis geben lassen (z.B. Lohnabrechnung) und kann die Energiepreispauschale in seiner Einkommensteuererkärung beantragen.
Geregelt ist das alles in den neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes §§ 112 bis 117 EStG. Achtung: neueste Fassung vom Juni 2022 verwenden.
Autorin: Dr. Dorothee Böttges-Papendorf, Steuerberaterin
Zuletzt bearbeitet am 26.09.2022.
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