Auch das Besteuerungsverfahren passt sich der Digitalisierung an. Jetzt werden auch per Mail übermittelte Spendenbescheinigungen beim Spender für den Steuerabzug anerkannt. Das erleichtert die Arbeit für Kassenwarte und Schatzmeister gemeinnütziger Organisationen und ist außerdem kostensparend. Voraussetzung ist nach wie vor, dass die übermittelten Dateien dem amtlichen Spendenvordruck entsprechen und schreibgeschützt sind. Einzelheiten erfahren Sie im BMF-Schreiben vom 06.02.2017 dazu. Weitere Informationen zu gemeinnützigen Einrichtungen finden Sie hier.