BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Keine Bauabzugsteuer beim privaten Eigenheim

Keine Bauabzugsteuer beim privaten Eigenheim

Die Bauabzugsteuer muss nur bei Bauleistungen für den unternehmerischen Bereich geprüft werden. Dieser Bauherr ist nicht betroffen, wenn er Bauleistungen für
sein selbstgenutztes Eigenheim in Anspruch nimmt.