BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Mietwohnungsneubau

Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Steuern sparen mit dem neuen § 7 b EStG

Am 8.8.2019 war es endlich soweit: das Gesetz zur Förderung des Mietwohnungsneubaus wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und damit ist es amtlich und seit dem 9.8.2019 in Kraft. Jetzt sollten vor allen Dingen Hauseigentümer rechnen, weil sie häufig die besten Voraussetzungen für die Schaffung von neuem Wohnraum in vorhandenen Gebäuden haben. Denn Luxuswohnungen werden in der Tat nicht gefördert. Wer aber jetzt behutsam im eigenen Bestand investiert, könnte selbst in Ballungszentren wie z.B. Berlin „Mitte“ und anderen Immobilien-Brennpunkten Chancen auf Förderung haben. Dafür braucht man kein Großinvestor zu sein. Immobilieneigentümer mit „Ausbaupotenzial“ sollten mit ihrem Architekten und Steuerberater „Spitz auf Knopf“ rechnen, wie sie unter dem Motto „Bezahlbaren Wohnraum schaffen und Steuern sparen“ das Beste aus ihrer vorhandenen Immobilie rausholen.