Mit dem Kauf einer neuen Kasse ist zwar schon einiges gewonnen – aber längst noch nicht alles getan, um sich vor ungerechtfertigten Steuernachforderungen aufgrund formeller „Buchführungsmängel“ zu schützen. Wer nicht weiß, was an Dokumentation und „richtigen Antworten“ noch dazu gehört, oder nicht beachtet, kann bereits ab dem 1.1.2018 ein böses Erwachen erleben. Ab dem 1. Januar 2018 können nämlich die Prüfer des Finanzamts unangekündigt zur Kassennachschau im Betrieb erscheinen und umfangreiche Auskünfte zur Funktionsweise der Kasse und Daten- und Belegvorlagen verlangen. Das Erfordernis der Tagesaktualität der Aufzeichnungen ist selbstverständlich. Was sonst noch dazu gehört und wie Sie sich vorbereiten können, erfahren Sie in unserer aktuellen Mandanteninformation Unangekündigte Kassennachschau ab 2018 – So sind Sie richtig vorbereitet. Oder sprechen Sie uns an, damit wir mit Ihnen Ihre ganz individuelle Situation vor Ort prüfen und auf den Punkt bringen können, damit Sie für die Kassennachschau gerüstet sind.