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Wie liest man eine BWA?

Leitfaden "Wie liest man eine BWA" in durchgesehener Auflage 2020 erschienen

Wir haben unseren beliebten Standard-Leitfaden "Wie liest man eine BWA" durchgesehen und wo nötig auf den neuesten Stand gebracht. Damit liegt diese erstmals im April 2005 erschienene Arbeitshilfe zum Verständnis und zur Nutzung Ihrer/einer BWA für den Unternehmenserfolg jetzt auch in aktuellster Form vor. Wir wünschen viel Erkenntnisgewinn beim Lesen und vor allen Dingen Erfolg bei der Umsetzung! Eine pdf-Version finden Sie hier.

Dr. Dorothee Böttges-Papendorf

Wie liest man eine BWA?

Erfolgreiche Unternehmensführung mit Hilfe
Betriebswirtschaftlicher Auswertungen

© Deubner Verlag Köln
Steuerberater-BWL-Assistent
durchgesehene und aktualisierte Version März 2020/August 2020



Vorbemerkungen zur sinnvollen Nutzung einer BWA und wie dieser Leitfaden Unternehmer und Berater dabei helfen kann

Dieser Leitfaden wendet sich in erster Linie an Unternehmer, die sich erstmals mit ihren Betriebswirtschaftlichen Auswertungen beschäftigen oder wissen wollen, wie sie den größtmöglichen Nutzen aus diesem grundlegenden Zahlenwerk für ihr Unternehmen ziehen können.

Bei den meisten Buchhaltungsprogrammen kommt „die“ Betriebswirtschaftliche Auswertung oder kurz: BWA scheinbar „au­tomatisch“ mit heraus. Die Banken verlangen regelmäßig die Vorlage und teilweise ist der Eindruck entstanden, als handele es sich um einen notwendigen Bestandteil der Buchhaltung und die BWA müsste auch automatisch sinn­volle Ergebnisse bringen, wenn man ordnungsgemäß bucht. Das ist aber nur in wenigen, ganz einfach gelagerten Fällen so. Im Normalfall ist für den Nutzen einer BWA nicht nur entscheidend, welche BWA-Form man wählt („die“ BWA schlechthin gibt es nämlich nicht), es müssen vielmehr in der Buchhaltung Zusatzbuchungen nur für BWA-Zwecke hinzutreten wie auch nicht zuletzt der Sachverstand des BWA-Lesers, um zu praktisch verwertbaren Er­kenntnissen zu gelangen. Wenn man dies weiß und beachtet, sind Betriebswirtschaftliche Auswertungen allerdings nach wie vor ein unkompliziertes und vielfältig einsetzbares Instrument der Unternehmensführung, auf das kein Unternehmen verzichten sollte. Die vorliegenden Checklisten und Arbeitshilfen sollen dabei helfen, bei der Vielzahl zu beachten­der Einzelpunkte für die effektive Ausgestaltung von BWAs nichts zu übersehen.

Dabei sollte man folgendes  wissen: Zumindest in Beraterkreisen gehört BWA-Verständnis heute zum Standardwissen.  Auch Banken fragen heute nicht mehr einfach nach „der BWA“, sondern gezielt nach der sog. „endgerechneten BWA“ oder "qualifizierten BWA". Das ist eine Auswertung der Buchhaltungszahlen unter Berücksichtigung von Zusatzbuchungen, mit denen das vorläufige Ergebnis möglichst genau an das erwartbare tatsächliche Ergebnis lt. Jahresabschluss angepasst wird. Das war schon von Anbeginn die Grundidee und  die BWA ist quasi die "Gehaltsabrechnung" des Unternehmers. Zusätzlich ist heute zu beachten, dass Handelsbilanz und Steuerbilanz getrennte Wege gehen, nachdem vor Jahren durch das BilMoG der Grundsatz der umgekehrten Maßgeblichkeit abgeschafft wurde und jetzt steuerliche Wahlrechte unabhängig von der Handhabung in der Handelsbilanz ausgeübt werden. Damit endete das Zeitalter der in Deutschland so beliebten Einheitsbilanz, die nach dem kaufmännischen Vorsichtsprinzip und dem Wunsch möglichst wenig Steuern zu zahlen, Gewinne eher am unteren Rand auswies, wo es Ansatz- und Bewertungsspielräume gab. Heute dagegen bewegen sich die Zahlenwerke zunehmend auseinander. Wenn man jetzt eine BWA auswertet muss man genau unterscheiden, ob die Zahlen nach Steuerrecht oder nach Handelsrecht aufbereitet wurden. Das ist wichtig für die Frage, ob man den finanziellen Erfolg mit Blick auf mögliche Ausschüttungen oder Wertsteigerungen aus Sicht der Anteilseigner darstellen möchte (maßgeblich ist die Handelsbilanz) oder eine Steuervorschaurechnung z.B. für Steuerplanung und Anpassung der Vorauszahlungen erstellen möchte (dann muss man die Steuerbilanz zugrunde legen). Da sich ansonsten an den grundlegenden Hinweisen und Feststellungen nichts geändert hat, wurde die bewährte Grundstruktur dieses erstmals 2005 erschienenen Leitfadens beibehalten und es wurden lediglich im Text einzelne Passagen an neue Entwicklungen angepasst.

Der Leitfaden berücksichtigt dabei die Aspekte

  • Formen und Aussagefähigkeit von Standard-BWAs
  • Gestaltungshinweise für eine aussagefähige BWA
  • Abgrenzung und Ergänzung durch Kostenrechnung, Chefkennzahlen, Unternehmensplanung.

Der Leitfaden kann nicht die im Einzelfall notwendige individuelle Analyse und Beratung ersetzen, sondern dient der Beratungsunterstützung. Er ist vorwiegend für den Einsatz durch den Steuerberater bei der betriebswirtschaftli­chen Beratung gedacht. Er ist so aufgebaut, dass die einzelnen Module auch für sich genutzt werden können – sowohl zur Beratungsunterstützung, als Dokumentation oder Vorlage für individuelle Hinweise und Einrichtungen, als Vorlage für Vorträge in einem größeren Kreis von Unternehmen oder auch zur Präsentation in einem bestimmten Unternehmen. Das vorangestellte Inhaltsverzeichnis ist mit Hyperlinks versehen, so dass Sie schnell die gewünschte Beratungsunterlage auffinden und durch einfaches Anklicken in den gewünschten Text springen können.

Die Zahlenbeispiele dienen als Anschauungsmaterial und können nicht im Sinne von Optimalwerten o.Ä. für den konkreten Einzelfall herangezogen werden. Der Aufbau der ausgewählten Standard-BWAs orientiert sich weitgehend an den DATEV-Schemata, die sich in dieser oder ähnlicher Form heute praktisch als Grundmuster und Maßstab in der BWA-Praxis entwickelt haben. Die Aussagen sind aber auf alle BWAs grundsätzlich übertragbar, wobei die Schlüsselungen im Einzelfall natürlich immer individuell geprüft werden müssen.

Alle Angaben und Daten wurden mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Haftung für die Richtigkeit können Verlag und Bearbeiterin jedoch nicht übernehmen.

Wir wünschen allen Nutzern und Lesern wie immer Erkenntnisgewinn, wie ihn tausende von Lesern seit anderthalb Jahrzehnten in der Internetversion auf der Homepage der Verfasserin www.bpw-online.de suchen und finden.

Autorin und Verlag im Dezember 2021

 

Rechtsstand: durchgesehene und aktualisierte Ausgabe zuletzt August 2020


 

Inhalt

1 Grundlagen BWA nicht nur für die Bank: Nutzen Sie die Betriebswirtschaftliche Aus­wertung für Ihren Erfolg!
2 Muster und LesehilfeStandard-BWA: Kurzfristige Erfolgsrechnung
3Muster und LesehilfeStandard-BWA: Bewegungsbilanz
4Muster und LesehilfeStandard-BWA: Ermittlung der statischen Liquidität
5Muster und LesehilfeStandard-BWA: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Liquiditätsrechnung
6BeratungsunterlageWeitere übliche Standardauswertungen zur Buchführung
7Tipps und TricksVorsicht Falle: Typische Fehlerquellen in BWAs
8ChecklisteHinweise für die Buchhaltung: Daran müssen Sie denken
9BeratungsunterlageSchritte von der Standard-BWA zur Profi-Version
10Beratungsunterlage Die "Logik“ Ihrer BWA: Funktionsplan und individuelle BWA
11ArbeitshilfeKritische Buchungsfälle: Das müssen Sie bei der Verbuchung der Ab­schreibungen beachten
12ArbeitshilfeKritische Buchungsfälle: Darlehen unterjährig richtig buchen
13ArbeitshilfeKritische Buchungsfälle: Anzahlungen und Einbehalte richtig behandeln
14ArbeitshilfeZusatzbuchungen: Rechnungsabgrenzungen für BWA-Zwecke
15BeratungsunterlageZusatzbuchungen: Unterjährige Ermittlung von Inventurbeständen
16BeratungsunterlageZusatzbuchungen: Unterjährige Ermittlung der teilfertigen Arbeiten
17Ihr FazitBWA, Controlling, Früherkennung: Stellen Sie die passenden Steuerin­strumente für Ihren Betrieb zusammen

1 Grundlagen
BWA nicht nur für die Bank:
Nutzen Sie die Betriebswirtschaftliche Auswertung für Ihren Erfolg!

Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant,

haben Sie sich auch schon gefragt, was eigentlich Ihre BWA aussagt und welchen Nutzen Sie selbst davon haben, oder ob der ganze Aufwand nur für die Bank bzw. im schlimmsten Fall für den Papierkorb erfolgt. Dazu ist aus unserer Sicht Folgendes zu sagen:

Schritt 1: BWA lesen und verstehen

Manchmal besteht die BWA aus Grafiken – meistens wird der Leser jedoch zunächst erst einmal mit einer Un­menge von Zahlen konfrontiert, die erst bei näherem Hinsehen und genauem Studium einen Sinn ergeben. Dazu gehört etwas Übung und nach Möglichkeit eine fachkundige Einführung. Am leichtesten lernt man die Zusammen­hänge anhand der Werte des eigenen Unternehmens kennen, da man damit sofort etwas anfangen kann und ei­nen konkreten Bezug hat. Schließlich ist die BWA übersetzt die „Gehaltsabrechnung“ bzw. Vermögensentwick­lungsübersicht des Unternehmers. Und das sind schließlich Werte, die Sie unmittelbar angehen und mit Sicherheit auch brennend interessieren!

Schritt 2: Aus der BWA die wichtigen Werte für die Unternehmensführung heraussuchen

Nicht alle Werte aus diesem Zahlenmeer sind für jeden Betrieb und in jeder Situation gleich wichtig. Kein Mensch kann außerdem mehr als drei bis maximal fünf Größen gleichzeitig im Auge behalten und als Steuerungsgrößen verwenden. Deshalb werden aus der BWA die sog. „Chefkennzahlen“ oder „Frühindikatoren“ abgeleitet: Das sind die jeweils kritischen Werte im Moment. Diese Ableitung ist für jeden Betrieb unterschiedlich und individu­ell vorzunehmen und ist das erste Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Bei der Beantwortung der Frage, welches die kritischen Werte für Ihr Unternehmen sind, unterstützen wir Sie gerne.

Die so ermittelten Chefkennzahlen können Sie dann gezielt aus Ihrer BWA ablesen – Sie können sich diese aber auch durch uns oder Mitarbeiter in Ihrem Haus übersichtlich auf einer Seite im Schnellüberblick darstellen lassen.

Schritt 3: Von der Standard-BWA zur qualifizierten, endgerechneten BWA

In einem kompletten Satz ausgedrückt ist die „Betriebswirtschaftliche Auswertung“ eine „Auswertung der Finanz­buchhaltung für betriebswirtschaftliche Zwecke“. Die Finanzbuchhaltung selbst folgt nicht betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern den rechtlichen Erfordernissen der doppelten Buchführung für die ordnungsmäßige Rechnungslegung nach Handelsrecht und Steuerrecht. Wenn man sich dies vor Augen hält, dann wird ganz leicht einsichtig, dass auch die beste Auswertung der Zahlen aus einer Finanzbuchhaltung möglicherweise ohne weite­res Hinzutun nicht unbedingt die gewünschten betriebswirtschaftlichen Erkenntnisse bringt. Das einfachste Beispiel sind die Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen. Diese werden häufig für Zwecke der Finanzbuch­haltung nur am Jahresende einmal und in voller Höhe nach den endgültig ermittelten Werten laut Anlagenbuch­haltung erfasst, um daraus den Jahresabschluss abzuleiten. Das Gleiche gilt für die Inventurbestände sowohl bei den Waren als auch bei den teilfertigen Arbeiten und Leistungen. Berücksichtigt man diese Werte nicht, kommt man zwangsläufig unterjährig zu falschen Ergebnissen und Schlussfolgerungen. Außer den genannten Werten gibt es noch eine Reihe anderer Größen, die im Einzelfall für die Aussagekraft der Betriebswirtschaftlichen Auswertung von Bedeutung sein können. Konsequenter Weise fragen Banken daher heute auch in der Regel nach einer sog. „endgerechneten BWA“. Dabei werden auch unterjährig schon bestimmte Abschlussbuchungen zeitanteilig oder kalkulatorisch eingebucht. Auch für Sie ist das wichtig, da nur aus einer solchen endgerechneten BWA z.B. eine zutreffende Steuervorschau abgeleitet werden kann. Ob und welche Zusatzbuchungen das in Ihrem Falle sind und wie man diese auch im täglichen Geschäft zeit- und kostengünstig ermitteln kann, finden wir gerne zusammen mit Ihnen heraus, wenn Sie sich eine aussagefähige BWA wünschen.

Schritt 4: Auswahl der „richtigen“ BWA

Normalerweise spricht man von „der“ BWA. Ihre Bank verlangt von Ihnen „die“ BWA. Das kann aber immer nur „die“ Betriebswirtschaftliche Auswertung Ihrer Finanzbuchhaltung sein, die Sie für Ihren Betrieb ausgewählt haben. Es gibt eine Reihe von Standardvorschlägen, wie Kurzfristige Erfolgsrechnung, Bewegungsbilanz und Einnahmen-Ausgaben-BWA. Dazu gibt es meistens auch die Möglichkeit, einen Vorjahresvergleich anzustellen. Zusätzlich kön­nen graphische Auswertungen und Entwicklungsübersichten erstellt werden: Wenn Sie nicht jeden Monat ein di­ckes Paket von Papier und Zahlen bekommen wollen, sondern nur gezielt die Werte, die Sie brauchen, dann muss zunächst Ihr individuelles „BWA-Paket“ zusammengestellt werden. Möglicherweise ergibt sich daraus auch der Wunsch, individuelle Anpassungen vorzunehmen oder überhaupt eine individuelle Auswertung für spezielle Be­lange Ihres Unternehmens herzustellen. Es gibt auch branchenbezogen schon fertige Vorschläge, die teilweise mit den zuständigen Verbänden und Kammern erarbeitet worden sind und die spezielle Gegebenheiten der jeweiligen Branche berücksichtigen. Gerne sprechen wir auch die diesbezüglich bestehenden Möglichkeiten für Ihren Fall mit Ihnen durch.

Der Hunger kommt beim Essen: Weiterführende Instrumente

Wer erst einmal die vielfältigen Möglichkeiten der Unternehmenssteuerung mit Hilfe von aus dem Rechnungswe­sen gewonnenen Daten erkannt hat, der bekommt häufig Appetit auf mehr: Gerne informieren wir Sie auch über weiterführende Möglichkeiten. Zu nennen ist da insbesondere eine Kostenrechnung, die heute mit Hilfe von mo­derner EDV meist direkt als Kosten- und Leistungsrechnung an Ihre Finanzbuchhaltung angekoppelt werden kann und die Ihnen noch tiefere Einblicke in Ihre Erlös- und Kostenstruktur erlaubt als eine einfache Betriebswirtschaftli­che Auswertung. Zukunftsorientiert ist außerdem die Möglichkeit der Fortentwicklung der BWA-Analyse zu einem handlungsorientierten Controlling mit - als weiterem Schritt- Anbindung einer Unternehmensplanungs­rechnung an Ihre Buchhaltung: Neben einem laufenden Soll-Ist-Vergleich erhalten Sie eine laufende Fortschrei­bung Ihrer Ist-Zahlen in die Zukunft. Dort können Sie nicht nur die Entwicklung von Umsatz, Kosten und Ertrag ablesen, sondern sich auch detailliert über die Entwicklung Ihres Vermögens und Ihrer Liquidität informieren. Der­artige Planungsrechnungen bringen nicht nur Ihnen mehr Sicherheit für Ihre Unternehmensführung, sondern Sie bringen Ihnen auch direkte Pluspunkte bei Ihren Kreditgebern im Rahmen des Kreditratings.

Neugierig?

Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot für eine BWA-Beratung. Fordern Sie uns! Teilweise sind derar­tige Beratungen auch förderfähig nach öffentlichen Beratungsförderprogrammen: Gerne sprechen wir auch über die eventuell hier­für bestehenden Möglichkeiten mit Ihnen.

Wir würden uns freuen, Ihnen bei dieser wichtigen Unternehmensentscheidung mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Steuerberater

2 Muster und Lesehilfe
Standard-BWA: Kurzfristige Erfolgsrechnung

So etwa sieht die Kurzfristige Erfolgsrechnung für einen bilanzierenden Betrieb typischerweise aus:


Abb. 1

Die Zahlen in der abgebildeten betriebwirtschaftlichen Auswertung „Kurzfristige Erfolgsrechnung“ dienen nur De­monstrationszwecken. Sie sind frei erfunden und sind nicht etwa Anhaltswerte oder Richtwerte!

Folgendes lässt sich ablesen:

Es handelt sich offenbar um ein produzierendes Unternehmen oder auch um ein Bauunternehmen, da außer den Umsatzerlösen auch Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen angegeben sind (Zeilen 1 und 2). Nur bei Erfassung der Bestandsveränderungen an den jeweils fertigen und unfertigen Erzeugnissen lässt sich die Gesamtleistung (Zeile 3) je Abrechnungsperiode feststellen.

Zum Material- und Wareneinkauf (Zeile 4) fällt auf, dass der Monatswert mit 24,46 % der Gesamtleistung weniger als halb so hoch ist, wie der durchschnittliche aufgelaufene Jahreswert mit 54,65 % der Gesamtleistung: Hier muss man sich fragen, ob der Wareneinkauf bzw. Materialeinsatz zutreffend wiedergegeben ist und ob z.B. Bestands­veränderungen zu erfassen wären. Gegebenenfalls ist aber auch tatsächlich je nach Auftragsart der Wareneinsatz sehr unterschiedlich (z.B. Herstellung und Reparatur). Dann muss ggf. die BWA entsprechend diffe­renziert werden, um zu aussagefähigen Ergebnissen zu kommen.

Zieht man von den Umsatzerlösen bzw. der Gesamtleistung den Material- und Wareneinsatz ab, dann erhält man den betrieblichen Rohertrag (Zeile 5), das ist der Betrag, der zur Verfügung steht, um alle übrigen betrieblichen Kosten zu decken.

Die vorgestellte Standard-BWA ist eine einfache Form der Kostenrechnung, nämlich eine Kostenartenrechnung (Zeile 8). Aufgeführt sind die Kostenarten Personalkosten, Raumkosten usw. (Zeilen 9–19). Außer in absoluten Werten werden die Kosten auch noch in Prozentwerten von der Gesamtleistung angegeben. Das sind häufig Werte, die sich auch in Statistiken oder Betriebsvergleichen wiederfinden und wo man entsprechende Vergleichs­zahlen heranziehen kann. Immer kann man aber einen internen Betriebsvergleich anstellen, z.B. hier Personal­kosten Juni 39,23 % im Vergleich zu den aufgelaufenen Werten des Jahres 32,42 %. Die Personalkosten im Juni könnten z.B. so hoch sein, weil Urlaubsgelder mit einbezogen sind. Will man hier eine gleichmäßige Verteilung erreichen, dann können diese Zahlungen kalkulatorisch mit je einem Zwölftel monatlich eingebucht werden und im Zeitpunkt der Zahlung entsprechend aufgelöst werden.

In der Zeile 13 „Besondere Kosten“ können durch Bebuchung der entsprechend zugeordneten Konten in der Fi­nanzbuchhaltung bestimmte Bereiche, die betriebstypisch sind und besonders beobachtet werden sollen, heraus­gegriffen werden. Hier könnten z.B. bei einem Franchiseunternehmen die Franchisekosten gebucht werden, um diese von den übrigen Kosten zu trennen.

In Zeile 17 erscheinen glatte Beträge als Abschreibungen: Daraus kann man schon rückschließen, dass hier wahr­scheinlich die kalkulatorischen Abschreibungen mit einem monatlichen Schätzwert oder vorläufigen Wert in einer glatten Summe miterfasst wurden, um zu einem möglichst zutreffenden Ergebnis zu kommen. Die Abschrei­bungen müssen für die BWA regelmäßig überprüft werden. Die Anlagenbuchhaltung muss fortgeschrieben werden, wenn z.B. Neuzugänge zu verzeichnen sind. Außerdem ist darauf zu achten, dass auch Änderungen der Ab­schrei­bungsmethode, z.B. sich auf die unterjährig eingebuchte kalkulatorische Abschreibung auswirken können. (Für Kostenrechnungsexperten: In der Praxis spricht man hier von „kalkulatorischer Abschreibung“, obwohl es sich ei­gentlich um die vorläufig geschätzte tatsächliche Abschreibung handelt. Kalkulatorische Abschreibung wäre ja eine zusätzliche Abschreibung zu kalkulatorischen Zwecken, wie z.B. ein kalkulatorischer Unternehmerlohn. In der Praxis wird an dieser Stelle jedoch nicht so fein unterschieden – dies nur als Fußnote für die Experten, die mögli­cherweise über die Begriffsverwendung an dieser Stelle stolpern werden.)

Nach der Auflistung der gesamten Kosten ist die Summe der Kosten ermittelt. Der betriebliche Rohertrag abzüglich der Summe der Kosten ergibt dann das Betriebsergebnis (Zeile 21).

Danach kommt das Finanz- und neutrale Ergebnis: Hier fällt auf, dass keinerlei Zinsaufwand gebucht ist. Hier wäre zu fragen, ob der Betrieb wirklich kein Fremdkapital zu verzeichnen hat oder ob möglicherweise buchungs­tech­nisch die entsprechenden Zinszahlungen noch nicht erfasst sind. Dies kann dadurch geschehen, dass z.B. Raten­zahlungen unterjährig immer gegen das Darlehenskonto gebucht werden und erst am Jahresende in Zins und Til­gung aufgeteilt werden oder dass die Zinsen nicht monatlich anfallen, sondern z.B. jährlich und dann nur einmal erfasst werden. Will man hier monatlich zu einer zutreffenden Auswertung kommen, dann muss auch hier wieder für Zwecke der betriebswirtschaftlichen Auswertungen eine entsprechende Zusatzbuchung zur Abgrenzung des Zinsaufwands eingefügt werden.

Ergebnis ist in Zeile 31 das vorläufige aufgelaufene Ergebnis: Je besser die BWA ist, desto genauer sollte die­ses Ergebnis am Jahresende mit dem „echten“ Ergebnis lt. Jahresabschluss übereinstimmen.


 

3 Muster und Lesehilfe
Standard-BWA: Bewegungsbilanz

3.1. Mit der häufig zum Standardumfang der BWA gehörenden Bewegungsbilanz werden Mittelherkunft und Mittel­verwendung im Unternehmen dargestellt.
So kann die Bewegungsbilanz für eine Kapitalgesellschaft aussehen:

Abb. 2

Hinweise zur Bewegungsbilanz

Die vorstehende Bewegungsbilanz für eine Kapitalgesellschaft zeigt in Zeile 24, dass insgesamt 559.036,83 € an Mitteln bis Oktober im Betrieb zur Verfügung standen.

Mittelherkunft

Die dritte Spalte „Mittelherkunft“ zeigt, wo diese Mittel herkamen: Der größte Betrag kommt aus dem vorläufigen Gewinn (Zeile 22) mit 442.233,91 €. Zusätzlich wurden Wertberichtigungen, Rückstellungen oder Rechnungs­abgrenzungsposten gebildet, die nicht zu einem Mit­telabfluss geführt haben in Höhe von 16.533,49 €. Aus dem Bereich Umsatzsteuer kamen 61.690,33 €. Außerdem wurden Kredite in Höhe von 1.733,99 € erhöht und die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis­tungen um 24.474,70 €. Der Bestand an Wech­seln/Schecks und Wertpapieren dagegen hat um 12.370,41 € abgenommen.

Mittelverwendung

Verwendet wurden diese Mittel hauptsächlich zur Finanzierung von Investitionen: Die Sachanlagen haben sich um 343.851,95 € erhöht. Ein Teil des Geldes ist auch in der Kasse bzw. auf der Bank geblieben (67.264,65 €). Ein Teil konnte noch nicht realisiert werden und wurde zur Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leis­tungen verwendet (142.266,42 €). Außerdem haben sich die sonstigen Vermögensgegenstände um 1.090,74 € erhöht und die sonstigen Verbindlichkeiten um 4.563,07 € abgenommen. Damit gleichen sich Mittelher­kunft und Mittelverwen­dung entsprechend dem Bilanzprinzip aus.

Für ein Personenunternehmen sieht die Bewegungsbilanz nicht viel anders aus. Lediglich der Kapital- und Pri­vatbereich ist hier mit zu berücksichtigen. Auf der folgenden Seite ist die Bewegungsbilanz für eine eingetragene Kauffrau abgebildet. Hier kann man sofort erkennen, dass der vorläufige Gewinn in Höhe von 29.220,28 € (Zeile 21) in Höhe von 24.134,66 € für Privatentnahmen verwendet wurde. Die übrigen Punkte sind analog dem Schema für die Kapitalgesellschaft zu lesen.

3.2. In der Bewegungsbilanz für ein Personenunternehmen werden außerdem die Privatentnahmen sichtbar:

Annett Muster e.Kfr.

Bewegungsbilanz Juni 20..

Abb. 3

4 Muster und Lesehilfe
Standard-BWA: Ermittlung der statischen Liquidität

Die statischen Liquiditätskennzahlen ermitteln die Barliquidität sowie die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten und setzen diese ins Verhältnis:

Mustermann GbR

Statische Liquidität September 20..

Abb. 4

Die Barliquidität beträgt im vorliegenden Fall zum Abrechnungszeitpunkt 19.408,25 €. Das sind die sofort verfügbaren Barmittel. Kurzfristig sind weiterhin die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Vermögensge­genstände (häufig/normalerweise) verfügbar, diese werden zur Barliquidität hinzuaddiert und ergeben im vorliegenden Fall 31.705,41 €. Dagegen werden die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten gesetzt: Hier die Umsatzsteuerverbindlich­kei­ten, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und die sonstigen Verbindlichkeiten: insgesamt 49.865,79 €. Daraus ergibt sich eine Unterdeckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten gemessen an den kurzfristigen Mitteln in Höhe von 18.160,38 €, was einem Deckungsgrad von 0,64 % entspricht. Das heißt, hier ist zu untersuchen, ob die Fälligkeiten so sind, dass das Unternehmen im vorliegenden Fall seinen kurzfristigen Verbindlichkeiten jeweils rechtzeitig nachkom­men kann. Im Idealfall spricht man davon, dass ein Deckungsgrad von 1 vorliegen muss, d.h. die kurzfristigen Verbind­lichkeiten müssen durch kurzfristige Mittel stets ablösbar sein. Das ist jedoch eine sehr verkürzte Betrachtung, da natür­lich auch im kurzfristigen Bereich durchaus unterschiedliche Fälligkeiten herrschen können. Die Ermittlung der statischen Liquidität ist zwar sehr verbreitet, jedoch im Einzelfall häufig auch wenig aussagefähig. Kommt man tatsächlich in Liqui­ditätsengpasssituationen, dann müssen genauere Instrumente zur Liquiditätsplanung her, die genaue Auskunft über Fälligkeiten und Struktur der Forderungen und Verbindlichkeiten geben.


 

5 Muster und Lesehilfe
Standard-BWA: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Liquiditätsrechnung

5.1 So kann eine typische Einnahmen-Ausgaben-BWA aussehen:

Bernd Muster                           Kurzfristige Erfolgsrechnung – Einnahmen-Ausgaben-BWA

Abb. 5

5.2 Fortgeführt mit den nicht erfolgswirksamen Zahlungsströmen ergibt sich für das vorstehende Beispiel folgende Liquiditätsrechnung:

Abb. 6

5.3 Erläuterungen zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Liquiditätsrechnung:

Entsprechend dem System der (steuerlichen) Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden bei der Einnahmen-Aus­gaben-BWA die Betriebsausgaben (Zeilen 10–29) von den Betriebseinnahmen (Zeilen 1–9) abgezogen. Die Umsätze (Einnahmen) werden wie üblich netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt (Zeilen 2 und 3). Deshalb muss natürlich die vereinnahmte Umsatzsteuer hinzugerechnet werden (Zeile 5). Dass diese Umsatzsteuer später an das Finanzamt abgeführt wird, spielt bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zunächst keine Rolle: Hier wird die Um­satzsteuer nicht neutral behandelt, sondern entsprechend dem Zahlungseingang und dem Zahlungsaus­gang mit bei den Betriebseinnahmen bzw. Betriebsausgaben erfasst. Die jeweiligen Umsatzsteuerabschlusszah­lungen bzw. eventuelle Umsatzsteuererstattungen werden dann in Zeile 6 bzw. Zeile 26 dargestellt.

Wichtig!
Bei den Konten Umsatzsteuer Vorjahr wird z.B. im SKR 04 (hier Konto 3841 „USt Vorjahr“) der Kontowert mit einem entsprechenden EB-Wert saldiert. Da üblicherweise bei Einnahmen–Überschussrechnung keine EB-Werte existieren, führt das zum richtigen Ausweis der Zahlbeträge. Sind aber EB-Werte gebucht – z.B. weil die Einnahmen–Ausgaben–BWA bei einem bilanzierenden Betrieb zur Darstellung der Liquidität genutzt wird – führt diese Logik zu einem falschen Ausweis: die Zahlung wird in Höhe des EB-Werts neutralisiert.

Entsprechend gilt für die Betriebsausgaben: Auch diese werden hier netto verbucht, weshalb die Vorsteuer in Zeile 25 zusätzlich als Ausgabe abzuziehen ist. Werden Anlagegüter verkauft, so erscheinen die Einnahmen in Zeile 3 (sonstige Erlöse). Dann muss der entsprechende Buchwert als Anlagenabgang und damit abzugsfähige Be­triebsausgabe erfasst werden (Zeile 23).

Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung kommt es für Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nur auf den Zahlungszeitpunkt an. Ob die Lieferung oder Leistung bereits beendet ist oder ob es sich lediglich um eine Anzah­lung handelt, ist unerheblich. Deshalb sind in Zeile 7 und in Zeile 22 erhaltene Anzahlungen bzw. geleistete An­zahlungen auf Umsatzerlöse bzw. Kosten als Einnahme bzw. Ausgabe zu erfassen. Das gilt – wie gesagt – nur für Anzahlungen auf laufende Einnahmen/Ausgaben. Anzahlungen auf Anlagevermögen sind in der Anlagenbuchhal­tung separat festzuhalten und werden später ausgabenwirksam über die Abschreibungen (Zeile 19) erfasst.

Sämtliche Sachinvestitionen werden nämlich nicht im Zeitpunkt der Anschaffung als Ausgabe in voller Höhe er­fasst, sondern über die Nutzungsdauer verteilt, d.h. über die sog. Abschreibung. Ausnahme: Anschaffungen im Einzelwert von unter 410 € netto ohne Umsatzsteuer können sofort als Betriebsausgabe in voller Höhe abgezo­gen werden (können, aber müssen nicht: d.h. sie können auch über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ver­teilt abgeschrieben werden).

Eine weitere Besonderheit ist hier zu beachten hinsichtlich der Erfassung von Forderungen und Verbindlichkei­ten: Eine reine Einnahmen-Ausgaben-Buchführung ist zwar manchmal für Kleinbetriebe noch und für Freiberufler un­abhängig von der Größe immer zulässig, jedoch sehr häufig nicht ausreichend, um dem Betriebs- bzw. Praxis­inha­ber die notwendigen Informationen für die Betriebsführung zu liefern. Das betrifft insbesondere den Bereich Forde­rungen aus Rechnungen an Kunden und Verbindlichkeiten aus bezogenen Lieferungen und Leistungen. Wer nicht gerade ein Barzahlungsgeschäft führt, kann sein Unternehmen nur dann erfolgreich führen, wenn er in diesem Bereich den Überblick behält. Die einfachste Möglichkeit ist dann, diese Forderungen und Verbindlichkei­ten mit in der Buch­haltung zu erfassen. Diese Buchung führt üblicherweise dazu, dass die entsprechenden Ein­nahmenkonten bzw. Kostenkonten um den entsprechenden Ertrag bzw. Aufwand erhöht werden. Bei der Einnah­men-Überschuss-Rechnung ist jedoch erst im Augenblick der Zahlung die erfolgswirksame Buchung fällig. Deshalb werden die ge­schriebenen, aber noch nicht bezahlten Rechnungen (Forderungszugänge) von der Summe der gebuchten Erlöse wieder abgezogen (Zeile 8) und vermindern entsprechend die relevanten Betriebseinnahmen. Umgekehrt werden die Ver­bindlichkeiten wieder hinzugezählt bzw. hier im vorliegenden Schema werden die Ver­bindlichkeiten, d.h. die ein­gegangenen, aber noch nicht bezahlten Rechnungen, von der Summe der Betriebsaus­gaben wieder abgezogen (Zeile 28). Damit wirken sie sich noch nicht ergebnismindernd aus.

Auch die Einnahmen-Ausgaben-BWA zeigt neben den Monatswerten den aufgelaufenen (kumulierten) Wert für die vergangenen Monate bis zum Buchungsmonat. Wenn die Buchführung über das gleiche Programm abgewickelt wurde, kann im Allgemeinen auch das Vorjahr angezeigt werden und ein entsprechender Vorjahresvergleich. Je nach Programmeignung kann auch eine Plan- bzw. Budgetvorgabe erfolgen.

Von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung kann leicht zur Liquiditätsrechnung übergeleitet werden:

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind ja bereits alle (steuerwirksamen) Einnahmen und Ausgaben erfasst. Einzige Ausnahme sind die Abschreibungen, wo Zahlungszeitpunkt und Abschreibungszeitpunkt nicht überein­stimmen. Dementsprechend wird für die Liquiditätsrechnung von dem vorläufigen Ergebnis lt. Einnahmen-Ausga­ben-BWA ausgegangen (Zeile 31 der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung entspricht Zeile 32 der Liquiditätsrech­nung). Dazu werden zunächst die Abschreibungen hinzuaddiert, da der Abschreibung ja keine Ausgabe gegen­­-übersteht. Im vorliegenden Fall sind die in Zeile 19 enthaltenen Abschreibungen über das Konto „kalkulatorische Abschreibungen“ gebucht worden und erscheinen daher nicht in Zeile 33/34, sondern in der Zeile 39 unter „sons­tige Posten“: Hier wird das Gegenkonto für die kalkulatorischen Abschreibungen und sonstige kalkulatorische Posten für BWA-Zwecke (insbesondere aktive Rechnungsabgrenzung, Werteberichtigung und Sonderposten mit Rücklagenanteil) aufgeführt. Bucht man unterjährig die tatsächlichen Abschreibungen (über das reguläre  Abschreibungskonto  mit  Gegenbuchung im Bereich der Anlagekonten),  so wird  die Abschrei­bung in Zeile 33/34 hinzuaddiert. Wichtig: Die Gegenbuchung muss dann auch entsprechend im Anlagenbereich erfolgen und nicht auf dem Konto „Wertberichtigungen“, da sonst die Hinzurechnung in Zeile 34 noch einmal erfolgt und damit doppelt, so dass die Liquiditätssituation zu positiv dargestellt wird!

Weiterhin wird die Liquiditätssituation durch die folgenden Positionen im betrieblichen Bereich beeinflusst:

  • Die Aufnahme von Darlehen führt zu Liquiditätszuflüssen (Zeile 35).
  • Entsprechend mindert die Tilgung von Darlehen die Liquidität (Zeile 36).
  • Werden Investitionen getätigt, dann mindern diese wieder die Liquidität (Zeile 37).
  • Abgezogene Buchwerte von Anlagenabgängen dagegen erhöhen wieder die Liquidität (Zeile 38).
  • In Zeile 39 sind dann die sonstigen liquiditätsbeeinflussenden Faktoren zusammengefasst, z.B. die oben be­reits angesprochenen Wertberichtigungsbuchungen.

 

Daraus ergibt sich dann in der Summe der Liquiditätsbeitrag des Betriebs – im vorliegenden Fall 8.078,28 € im laufenden Monat und 15.212,85 € im aufgelaufenen Jahr.

Danach wird dargestellt, was der Unternehmer privat verbraucht bzw. dem Betrieb zur Verfügung gestellt hat (wenn hier von Grundstücksertrag und -aufwand die Rede ist, dann betrifft das nicht betriebliche Grundstücke, sondern private Grundstücke).

Im vorliegenden Fall kann man erkennen, dass im laufenden Monat der Liquiditätsbeitrag des Betriebs von gut 8.000 € ausgereicht hat, um die Privatentnahmen zu finanzieren (rd. 7.300 €): Insgesamt standen 795,96 € mehr zur Verfügung, als gebraucht wurden. Das gilt nicht für das aufgelaufene Jahr: Hier kann man erkennen, dass aus dem Betrieb nur gut 15.000 € geflossen sind und über 31.000 € verbraucht wur­den, so dass insgesamt eine Liquiditätsunterdeckung von fast 16.000 € eingetreten ist.

Da diese reine Einnahmen-Ausgaben-Betrachtung noch keine Bestandskonten enthält, kann man hieraus noch nichts über die Entwicklung der Vermögensgegenstände und Schulden aussagen. Dazu würde man jetzt eine Be­wegungsbilanz benötigen oder die Zahlen aus der Summen- und Saldenliste im Einzelnen betrachten müssen. Die Liquiditätsunterdeckung kann natürlich aus vorhandenen Beständen gedeckt worden sein, z.B. wenn am Jahres­anfang ein Bankguthaben von 50.000 € vorhanden war, dann wäre das jetzt z.B. um rd. 16.000 € niedriger. Es kann aber auch bedeuten, dass die Schulden des Betriebs entsprechend zugenommen haben. Auch hier also wieder: Die übrigen Zahlen des Betriebs müssen in die Analyse mit einbezogen werden. Erkennen kann man aber deutlich aus dieser BWA, dass der Unternehmer möglicherweise am Jahresanfang noch über seine Ver­hält­nisse gelebt hat und jetzt vielleicht ein Gleichgewicht gefunden hat. Alle Aussagen lassen sich immer nur aus dem Gesamtbild der Verhältnisse beantworten und nicht aus der einzelnen BWA, da die Zusammen­hänge sehr komplex sind!


 

6 Beratungsunterlage
Weitere übliche Standardauswertungen zur Buchführung

Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Buchhaltungsdaten für betriebswirtschaftliche Zwecke aufzubereiten. Nachfolgend sind noch einige typische und gängige Varianten genannt:

Vergleichs-BWA: Vorjahresvergleich

Die häufigste Variante ist die, dass die Vorjahreszahlen sowohl monatsweise wie auch die aufgelaufenen Werte des Jahres mit den entsprechenden Werten des Vorjahres verglichen werden. Damit können Sie nicht nur sehen, ob Sie genauso liegen wie im Vorjahr – wenn Sie im Grunde mit Ihrer Entwicklung zufrieden sind –, sondern Sie können z.B. auch überwachen, ob angestrebte und eingeleitete Kostensenkungen eingetreten sind. Außerdem erkennen Sie rechtzeitig Umsatzrückgänge oder Kostensteigerungen im Vergleich zum Vorjahr und können dann entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen.

Eine zusätzliche Variante des Vorjahresvergleichs ist noch die monatliche Entwicklungsübersicht: Hier werden z.B. für einen Zeitraum von 15 Monaten rückwärts alle Monatswerte einzeln noch einmal aufgeführt. Hier können Sie Trends erkennen oder saisonal bedingte Schwankungen. Sie können dort aber auch abschätzen, wenn z.B. ein­mal ein schwacher Monat dabei war, wie hoch die Umsätze in den Folgemonaten sein müssen, um diesen Rück­gang wieder aufzufangen und ob dies eine realistische Planung ist.

Vergleichs-BWA: Budgetüberwachung

Statt der Vorjahreswerte können Sie in den Vergleichsspeicher in der Regel auch Vorgabewerte eingeben: Das können Planwerte, aber auch Budgetwerte sein, wenn sich z.B. Ihre Ausgaben in einem bestimmten Rahmen be­wegen müssen. In der Spalte Veränderung zum Vorgabewert sehen Sie dann sowohl prozentual wie auch absolut in Euro, wie hoch die Abweichung ist, und Sie können z.B. erkennen, wie viel Ausgabenspielräume Sie noch haben bzw. wie viel Kosten Sie noch bei einer bestimmten Position einsparen müssen, um das Budget zum Jahresende nicht zu überschreiten.

Vergleichs-BWA: Plan-Ist-Vergleich

Wenn Sie in den Vergleichsspeicher Planzahlen eingeben, dann erhalten Sie jeweils monatlich die Plan-Ist-Abwei­chungen sowohl für den Monat wie auch für die aufgelaufenen Werte in Euro und Prozent. So ist eine einfache Überwachung von Planwerten möglich. Nachteil gegenüber einer dynamischen Unternehmensplanung, die jeweils die neuen Ist-Werte als Basis nimmt und die Planung auf dieser Basis in die Zukunft fortschreibt, ist, dass Sie keine Aussagen über den Einfluss von Soll-Ist-Abweichungen auf Ihre übrigen Pläne – insbesondere Finanz- und Liqui­ditätspläne – erhalten.

Graphische Auswertungen: Entwicklungsübersicht

Eine nützliche und sehr eingängige graphische Auswertung ist die Entwicklungsübersicht der Umsätze und Kosten: Hier erkennt man gleich, wenn die Kostenkurve die Erlöskurve von unten schneidet, das heißt wenn die Kosten über den Erlösen liegen. Man kann aber auch über den Zeitraum Entwicklungstrends ggf. ablesen wie z.B. ten­denzielle Schrumpfung der Umsätze oder nachhaltiges langfristiges Wachstum des Unternehmens.

Wichtig:

Ein sofort „richtiges“ Bild bekommt man nur dann, wenn Umsätze und Kosten ziemlich zeitgleich anfallen und ge­bucht werden. In allen anderen Fällen – langfristige Fertigung, Saisongeschäft, große Materialeinkäufe auf Vorrat – bekommt man ein zutreffendes Bild nur, wenn Bestandsveränderungen in geeigneter Form einbezogen werden.

Typische Entwicklungsverläufe sind nachstehend dargestellt.

Abb. 7

Abbildung 7 zeigt die Entwicklung eines ausgeglichenen Unternehmens.

Abb. 8

Abbildung 8 zeigt die Entwicklung eines gleichmäßig wachsenden Unternehmens.

Abb. 9

Abbildung 9 zeigt ebenfalls ein wachsendes Unternehmen.

Abb. 10

Abbildung 10 zeigt ein schrumpfendes Unternehmen.

Graphische Auswertung: farbige Stab- und Kreisdiagramme

Daneben gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, die wichtigen Kennziffern Ihres Unternehmens farbig in verschiede­nen Diagrammformen darzustellen. Dies bietet sich immer dann an, wenn eine Diagrammform für Ihre Fragestel­lung besonders aussagefähig ist, oder wenn Sie die wichtigsten Aussagen zu Ihrer Unternehmenspolitik in Prä­sentationen darstellen wollen. Das kann z.B. bei der Suche von Kapitalgebern, im Rahmen eines Businessplans oder für eine Präsentation bei der Unternehmensnachfolge oder auf der Suche nach einem Käufer hilfreich sein. Für Ihre eigenen Zwecke sollten Sie genau abwägen, ob und welche farbigen Diagramme Sie benötigen, da die plastische, graphische Darstellung nicht überall den Aussagewert erhöht, sondern Zahlen die Aussage ggf. besser treffen, denken Sie z.B. an die Materialeinsatzquote, die üblicherweise in Prozent ausgedrückt wird oder ähnliche Kennzahlen.


 

7 Tipps und Tricks
Vorsicht Falle: Typische Fehlerquellen in BWAs

Nur in ganz wenigen, einfach gelagerten Fällen sind Standard-BWAs möglicherweise auf Anhieb und ohne weite­res Zutun richtig. Das sind z.B. Betriebe, in denen Einnahmen und Ausgaben ohne große Zeitverzögerungen flie­ßen (kleine Dienstleister mit regelmäßiger Rechnungsstellung und pünktlicher Zahlung, Imbiss- und kleinere Gast­ronomiebetriebe, Handelsvertreter). Falls schon ein größeres Anlagevermögen da ist, müssen wenigstens noch die vorläufigen Abschreibungen kalkulatorisch berücksichtigt werden, damit das vorläufige Ergebnis möglichst weitge­hend mit dem endgültigen Ergebnis übereinstimmt. Treten noch Darlehen mit unterschiedlichen Darlehensraten und Zinsabgrenzungen hinzu oder größere Lagerbestandsveränderungen, dann ist zumeist die Betriebswirtschaft­liche Auswertung ohne Zusatzüberlegungen und Zusatzbuchungen für BWA-Zwecke nicht mehr aussagefähig. Auf welche Punkte Sie hier besonders achten müssen, können Sie mit der Checkliste 8 überprüfen.

Fehler können bewusst oder auch unbewusst in BWAs auftauchen. Jeder der sich mit der Auswertung der BWAs befasst, sollte die nachfolgenden Tipps und Tricks kennen:

Berücksichtung saisonaler Lagerbestandsschwankungen

 In vielen Handelsbereichen ist es typisch, dass ein oder zweimal im Jahr große Wareneinkäufe erfolgen und an­schließend der Abverkauf über einen längeren Zeitraum. Schlüsselt man hier nun wie vielfach üblich den Waren­einsatz gleich Wareneinkauf, dann erhält man große Verluste in den Einkaufsmonaten und überproportionale „Ge­winne“ in den Verkaufsmonaten. In keinem Monat erhält man einen zutreffenden Einblick in die Wareneinsatz­quote. Jeweils erst am Saisonende gleicht sich Wareneinsatz und zugehöriger Warenverkauf wieder aus. Damit in diesen Situationen dennoch sinnvolle Betriebswirtschaftliche Auswertungen im Sinne eines aussagefähigen vor­läufigen Ergebnisses ermittelt werden können, greift man hier häufig zu einer BWA-Form, bei der der Wareneinsatz nicht aus dem Wareneinkaufskonto ermittelt wird, sondern durch einen festen Prozentanteil vom Umsatz. Das geht immer dann und so lange, wie ein fester Kalkulationsaufschlag verwendet wird. Naturgemäß kann man nicht erken­nen, wenn sich die Preisverhältnisse und die Spanne ändern. Zum Abgleich wird zusätzlich zu der BWA mit dem prozentualen Wareneinsatz immer noch eine BWA mit dem „echten“ Wareneinkauf gefahren. Hier sollte man die Aufschlagssätze jeweils vergleichen, um „Brüche“ rechtzeitig festzustellen. Noch besser als das Rechnen mit ei­nem festen Kalkulationszuschlag ist natürlich die Zugrundelegung des tatsächlichen Wareneinsatzes z.B. auf der Grundlage eines Warenwirtschaftssystems.

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Wichtig: Bei jeder individuellen BWA immer die erprobte Standard-BWA zum Abgleich hinzuziehen. Das hilft, Fehlerquellen z.B. durch falsche oder fehlende Kontenzuordnung aufzudecken.

Berücksichtigung teilfertiger Arbeiten bei längerfristiger Fertigung

Insbesondere im Bausektor, aber auch z.B. bei Softwarehäusern oder in Bereichen des produzierenden Gewerbes gibt es langfristige Fertigungen, die über einen Monat und häufig auch über sehr viel längere Zeiträume hinausrei­chen. Hier stößt man auf das gleiche Phänomen wie vorher geschildert: auf Zeiten mit hohen Waren- und Personal­einsatzkosten folgen erst sehr viel später die Erträge nach. Selbst wenn der Betrieb mit Anzahlungen arbeitet, dann werden in der „normalen“ Finanzbuchhaltung diese Anzahlungen nicht ertragswirksam erfasst, so dass sich auch hieraus nicht automatisch ein Anhaltspunkt für den Leistungsstand ergibt. Auch eine BWA in einem derarti­gen Betrieb zeigt „wilde“ Ausschläge nach oben und nach unten, ohne dass eine zuverlässige Abschätzung des Betriebserfolgs möglich ist. Hier ist es daher unbedingt erforderlich, den Stand der teilfertigen Arbeiten jeweils in der Buchhaltung mit zu erfassen. Hierfür gibt es verschiedene Methoden: Anzahlungen, Materialeinsätze, Gemein­kostenzuschläge, Kostenstellenzuordnung aus der Lohnbuchhaltung, Baubücher usw. können Anhaltspunkte für den Stand der teilfertigen Arbeiten liefern. Wichtig ist hier zu wissen, dass die Bewertung für Bilanzzwecke mit ei­nem niedrigen Herstellungskostenwert erfolgt, während eine Abschätzung des vorläufigen Gewinns eine Einbu­chung auch zu Endverkaufspreisen nahe legen könnte. Hält man dies bis zum Dezember durch, dann kann es sein, dass das Ergebnis laut BWA und Bilanz nicht mehr übereinstimmt, da sich eine Differenz zwischen den teilfertigen Arbeiten laut BWA und laut Bilanz am Jahresende ergibt. Spätestens im Dezember sollte man daher zur Bilanzbewertung einen Abgleich schaffen. Je nach gewählter Methode sollte dies unbedingt offen gelegt werden, um insbesondere gegenüber Banken nicht den Eindruck entstehen zu lassen, die BWA-Ergebnisse seien manipu­liert.

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Laufende Abstimmung und Durchführung von Abgrenzungsbuchungen

Normalerweise reicht es in der Finanzbuchhaltung, bestimmte Buchungen am Jahresende durchzuführen, so z.B. Anlagenabgänge, Forderungsabwertungen, die Trennung von Darlehensraten in Zins- und Tilgungsanteil, die Auf­lösung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten z.B. für Ratenkredite oder Disagio usw. Verfährt man jedoch in einer Buchhaltung, aus der eine BWA abgeleitet werden soll, in dieser Weise, dann erhält man das typische De­zemberloch: Das Ergebnis im Dezember zeigt unvorhergesehene Ausschläge und das tatsächliche Jahresergebnis hat nichts mehr mit dem vorläufigen Ergebnis laut BWA zu tun. Eine Buchhaltung, aus der laufend eine aussagefä­hige BWA abgeleitet werden soll, bedarf also eines deutlich höheren Buchungs- und Abstimmungsaufwands als eine „normale“ Buchführung, die auch ohne diese ganzen unterjährigen Abstimmungs- und Abgrenzungsbuchun­gen ordnungsmäßig ist.

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Typische verhaltensbedingte Fehler

Eine BWA kann noch gut aussehen, obwohl es dem Betrieb schon schlecht geht. Das kommt insbesondere bei kleineren Betrieben vor, die nach Zahlungseingang und Zahlungsausgang buchen. Solange alles gut läuft und alle Rechnungen pünktlich bezahlt werden, erscheinen Umsatz und Kosten zeitgerecht in der Buchhaltung und damit auch in der BWA. Tritt jedoch irgendwo eine Störung ein – sei es auf der Umsatzseite oder auf der Kostenseite (Rechnungen werden vom Unternehmer nicht mehr pünktlich bezahlt) –, dann gibt die BWA kein zutreffendes Bild mehr. Es kann dann sein, dass der Betrieb laut BWA immer noch gut da steht (alle Umsätze werden erfasst), je­doch in Wirklichkeit schon Verluste macht (die nicht mehr bezahlten Rechnungen werden nicht eingereicht). Hier verschenkt der Unternehmer nicht nur die Chance, sich die Vorsteuer schon rechtzeitig zurückzuholen, sondern er verliert auch ganz eindeutig den Einblick in sein Unternehmensgeschehen. Im Einzelfall können sich hier immense Schuldenberge anhäufen, ohne dass ein Externer hier einen Einblick bekommt, und der Unternehmer hat häufig den Kopf im Sand und rechnet gar nicht mehr so genau zusammen, wie hoch sich seine Schulden anhäufen. Hel­fen könnte hier eine Verbuchung auch der offenen Rechnungen in einem Kontokorrent, wodurch die Buchhaltung natürlich gegenüber einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Buchhaltung aufwändiger, jedoch in ihrer Aussagefä­higkeit auch deutlich besser wird. Die Auswirkung in der Einnahmen-Ausgaben-BWA ist in der Lesehilfe 5.3 (Seiten 14–15) beschrieben.

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Spezielle Buchungsregeln beachten

Einmal gibt es für BWA-Zwecke teilweise spezielle Konten, z.B. für die kalkulatorische, vorläufige Abschreibung. Zum anderen muss man wissen, wie einzelne Positionen der BWA „denken“ und welche Konten überhaupt einbe­zogen sind. Vergisst man nämlich einen Wert, dann kann z.B. eine individuelle BWA leicht auf eine falsche Fährte führen. Im Falle der individuellen BWAs ist es deshalb angebracht, immer zur Kontrolle eine Standard-BWA mit auszudrucken, um das Gesamtergebnis oder Teilergebnisse noch einmal abzugleichen. Die BWA-Programmierung kann auf einzelne Konten zugreifen und hier auch unterscheiden zwischen Soll- und Habenwerten, sie kann den Saldo nehmen oder z.B. nur die Habenbuchungen auswerten. Das bedeutet für die Buchhaltung, dass man immer mit Stornobuchungen arbeiten muss und niemals ein Konto durch Umbuchung angleichen darf, da diese Umbu­chung möglicherweise in der BWA nicht mit abgebildet wird. Hierzu muss man sich mit dem Funktionenplan be­schäftigen. Wie so etwas aussieht, sehen Sie in Checkliste 10.

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8 Checkliste
Hinweise für die Buchhaltung: Daran müssen Sie denken

Damit aus einer ordnungsmäßigen Finanzbuchhaltung eine aussagefähige BWA wird, sind laufende Abstimmar­beiten und Abgrenzungsbuchungen sowie ggf. auch Zusatzbuchungen erforderlich. Die wichtigsten und grundle­gendsten sind in der nachfolgenden Checkliste zusammengefasst. Natürlich müssen Sie nicht alles machen: Be­träge, die für Ihr Unternehmen unbedeutend sind, können Sie auch vernachlässigen. So ist es z.B. für einen Be­trieb mit ein oder zwei Pkws kaum sinnvoll, die Kfz-Versicherung abzugrenzen. Anders sieht das aus bei einem großen Fuhrpark, wo derartige Posten schon einen erheblichen Umfang annehmen können. Es ist also zu jedem Punkt im Einzelfall zu entscheiden, ob hiervon eine wichtige Ergebnisauswirkung ausgeht und demzufolge ob und wie dem in der BWA durch Zusatzbuchungen Rechnung getragen werden soll.

Laufende Erfassung von

erledigt

nicht er­forderlich

noch zu veran­lassen

Abschreibungen

 

 

 

laufende Fortführung der Anlagenbuchhaltung und Überprüfung der kalkulatorischen Abschreibungen

 

 

 

Bestandsveränderungen

 

 

 

teilfertige Arbeiten

 

 

 

unfertige Erzeugnisse

 

 

 

anteilige Zinsen

 

 

 

Eigenverbrauch

 

 

 

Kfz-Privatnutzung

 

 

 

Forderungsausfälle bzw. EWB einschl. sofortige Klärung der Mehr­wertsteuerrückforderung dazu

 

 

 

Anlagenabgänge

 

 

 

selbsterstellte Anlagen

 

 

 

Vortrag vollständiger EB-Werte

 

 

 

laufende Überwachung und Abstimmung

 

 

 

laufende Klärung offener Fälle

 

 

 

laufende Anforderung und Einarbeitung neuer Verträge

 

 

 

laufende Erfassung anteiliger Rückstellungen

 

 

 

laufende Berücksichtigung von kalkulatorischen Beträgen für Einmal­zahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Prämien und Tantiemen

 

 

 

Abgrenzung und Verteilung von Einmalzahlungen insbesondere am Jahresanfang, z.B. für Kfz-Versicherungen, Wartungsverträge, Soft­ware-Updates u. Ä.

 

 

 

korrekte Kontenzuordnung bereits unterjährig, Abstimmung mit letztem Jahresabschluss, Benennung eines Ansprechpartners bei Neueinrich­tung

 

 

 

laufende BWA-Besprechung kanzleiintern mit den Bearbeitern

 

 

 

laufende BWA-Besprechung mit dem Mandanten: Wann? Wie oft? Wer?

 

 

 

laufende Erfassung und Abstimmung von Anzahlungen, Sicherheits­einbehalten und Schlusszahlungen besonders im Baubereich

 

 

 

Besonderheiten in meinem Betrieb, die noch zu berücksichtigen sind (z.B. Akkreditive, mehrere Produktgruppen, typische saisonale Schwankungen und andere Dinge, die Ihnen noch wichtig erscheinen):

 

9 Beratungsunterlage
Schritte von der Standard-BWA zur Profi-Version

„Die“ BWA ist ja nur ein Standardangebot, das Ihnen Ihr Programmhersteller macht. Im Regelfall können Sie mit modernen Buchführungsprogrammen im BWA-Teil auch selbst in die BWA eingreifen, das heißt, Sie können eine individuelle BWA erstellen (lassen), die die Buchführung für Ihre speziellen betrieblichen Zwecke auswertet. Ob das für Sie sinnvoll ist, finden Sie heraus, wenn Sie die nachfolgenden Fragen durcharbeiten:

  • Welche Fragen habe ich an mein Zahlenwerk mit Blick auf meine Unternehmensführung?
 
  • Lassen sich diese Fragen aus einer zur Verfügung stehenden Standard-BWA beantworten?
 
  • Wenn nein: Lassen sich diese Fragen durch das Erstellen einer individuellen BWA beantworten (Vorausset­zung: Es werden nur Daten aus der Finanzbuchhaltung benötigt).
 
  • Wenn die Buchhaltung nicht alle Zahlen hergibt: Welche Zusatzermittlungen sind dann ggf. notwendig? (Kos­tenrechnung, zusätzliche individuelle Excel-Tabellen oder andere Auswertungen)
 
  • Ergebnis: Diese (maximal) fünf Chefkennzahlen möchte ich zukünftig gerne regelmäßig auswerten:
 
  • Welche Anforderungen stellt meine Bank an meine laufend einzureichenden Unterlagen/BWA?

 

 10 Beratungsunterlage
Die „Logik“ Ihrer BWA: Funktionsplan und individuelle BWA

Zu jeder BWA gehört ein sog. Funktionenplan oder ein Prüfprotokoll. Nachfolgend ist beispielhaft der DATEV-Funktionenplan für den SKR 04 dargestellt, wie er dem BWA Muster 5 (Seite 12) zugrunde liegt und aus dem hervorgeht, welche Größen in welcher Art und Weise in der BWA verarbeitet werden. Dazu bekommt jede Zeile der BWA eine Zeilennummer (im Beispiel die erste Spalte: Zeile 1000 usw.). Die Zeilenbeschriftung wird im Klartext eingegeben. Dann wird zu jeder Zeile, die später einen Wert enthalten soll, beschrieben, aus welchen Konten der Buchhaltung sich diese Werte ermitteln: Hier ist es wichtig, dass kein Konto vergessen wird, wenn man jedenfalls eine BWA über das gesamte vorläufige Ergebnis erhalten will. Man kann natürlich auch nur Teilauswer­tungen machen. Dann ist es wichtig, dass die erforderlichen Daten tatsächlich in den zugeordneten Kontenberei­chen auch erfasst werden. Mit dem Funktionsschlüssel wird dann bei jeder Zeile gesagt, was mit den entsprechen­den Werten passieren soll. Im Beispiel bedeuten:

Funktionsschlüssel   1:      Bereichsaddition
Funktionsschlüssel   2:      Subtraktion
Funktionsschlüssel 18:       Bestimmter Saldo (nur positiv), MVZ/JVZ + EB
Funktionsschlüssel 19:       Bestimmte Kontenseite, MVZ/JVZ
Funktionsschlüssel 25:       Gesamtsaldo, MVZ/JVZ

Standard-BWAs von weit verbreiteten Buchhaltungsprogrammen sind vielfach erprobt und Fehlerquellen bei sorg­fältiger Buchhaltung sind minimiert. Trotzdem sollten Sie, wenn Sie erstmals mit einer BWA arbeiten, immer wieder die Auswirkung und Darstellung bestimmter Buchungsfälle in der BWA nachvollziehen. Machen Sie sich insbeson­dere mit den unterschiedlichen Regeln vertraut:

  • Werden nur Soll- oder nur Habenbuchungen einbezogen (s.o. Funktionsschlüssel 19 mit Angabe der Konten­seite im Funktionsplan), dann wirkt sich z.B. eine Umbuchung nicht auf den BWA-Ausweis aus.
  • Wird der Saldo des Kontos genommen (Funktionsschlüssel 25), dann kann wieder ein Sollsaldo anders zuge­ordnet werden als ein Habensaldo. Vergleiche im nachstehenden Funktionsplan z.B. die Umsatzsteuer: Um­satzsteuerverbindlichkeiten (im Haben) werden der Einnahmenseite zugeordnet (BWA-Zeile 1100), Soll-Salden (Vorsteuer in BWA-Zeilen 1430) werden dagegen der Ausgabenseite zugeordnet.
  • Bei anderen Konten werden außer den Jahresverkehrszahlen auch die Eröffnungsbilanzwerte einbezogen (s.o. Funktionsschlüssel 18). So z.B. auch bei den Umsatzsteuervorauszahlungen, wo sich die Eröffnungsbi­lanzwerte ja dann in den ersten Monaten des Jahres zahlungswirksam auflösen (BWA-Zeilen 1110 und 1440).

 

Muster: BWA-Funktionenplan
(BWA-Prüfprotokoll zur Einnahmen-Ausgaben-BWA, siehe Muster 5, Seite 12)

BWA-Zeile

Zeilenbeschriftung

Fkt-Schl.

Konto von

Konto bis

S/H

Zeile von

Zeile bis

Basis

Prozent

1000

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1010

Betriebseinnahmen

9

 

 

 

 

 

 

 

1020

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1030

Erlöse aus

9

 

 

 

 

 

 

 

1040

Betriebl. Tätigk.

0

4000

4499

H

 

 

 

113

 

 

0

4600

4629

H

 

 

 

 

 

 

0

4670

4685

H

 

 

 

 

 

 

0

4690

4799

H

 

 

 

 

 

 

0

4941

4945

H

 

 

 

 

1050

Sonstige Erlöse

0

4500

4599

H

 

 

 

113

 

 

0

4630

4669

H

 

 

 

 

 

 

0

4686

4689

H

 

 

 

 

 

 

0

4830

4854

H

 

 

 

 

 

 

0

4860

4929

H

 

 

 

 

 

 

0

4934

4937

H

 

 

 

 

 

 

0

4940

4940

H

 

 

 

 

 

 

0

4946

4999

H

 

 

 

 

 

 

0

6885

6894

H

 

 

 

 

 

 

0

7000

7199

H

 

 

 

 

 

 

0

7400

7449

H

 

 

 

 

 

 

0

7900

7989

H

 

 

 

 

 

 

18

7990

7990

H

 

 

 

 

 

 

0

7991

7999

H

 

 

 

 

1060

= Summe der Erlöse

1

 

 

 

1040

1050

2

113

1080

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1100

Umsatzsteuer

25

3800

3801

H

 

 

 

115

 

 

25

3805

3808

H

 

 

 

 

 

 

25

3810

3819

H

 

 

 

 

 

 

25

3831

3833

H

 

 

 

 

 

 

25

3851

3851

H

 

 

 

 

 

 

25

3854

3854

H

 

 

 

 

1110

USt-Erstattungen

18

3820

3830

H

 

 

 

115

 

 

18

3840

3850

H

 

 

 

 

1120

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1140

Erhaltene Anzahlg.

25

1190

1199

H

 

 

 

115

 

 

25

3250

3299

H

 

 

 

 

1150

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1160

– Zugang Forderungen

25

1200

1219

S

 

 

 

115

 

 

25

1221

1297

S

 

 

 

 

 

 

25

1300

1309

S

 

 

 

 

 

 

25

1495

1497

S

 

 

 

 

 

 

25

6280

6299

S

 

 

 

 

 

 

25

6930

6959

S

 

 

 

 

1170

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1180

Betriebseinnahmen

1

 

 

 

1060

1140

4

107

 

 

2

 

 

 

1120

1160

 

 

1190

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1200

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1210

Betriebsausgaben

9

 

 

 

 

 

 

 

1220

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1230

Mat./Wareneinkauf

0

5100

5859

S

 

 

 

101

 

 

0

5880

5899

S

 

 

 

 

1240

Fremdleistungen

25

5800

5999

S

 

 

 

103

 

 

0

6303

6303

S

 

 

 

 

1250

Personalkosten

0

6000

6199

S

 

 

 

103

 

 

0

6440

6449

S

 

 

 

 

 

 

0

6970

6971

S

 

 

 

 

 

 

0

6979

6979

S

 

 

 

 

1260

Raumkosten

0

6305

6349

S

 

 

 

103

 

 

0

6972

6973

S

 

 

 

 

1270

St./Vers./Beitr.

0

6400

6439

S

 

 

 

103

 

 

0

6860

6874

S

 

 

 

 

 

 

0

7610

7629

S

 

 

 

 

 

 

0

7650

7659

S

 

 

 

 

 

 

0

7670

7679

S

 

 

 

 

 

 

0

7690

7699

S

 

 

 

 

1280

Fahrzeugkosten

0

6500

6599

S

 

 

 

103

 

 

0

7685

7689

S

 

 

 

 

1290

Werbe-/Reisekosten

0

6600

6699

S

 

 

 

103

1300

Kosten Warenabgabe

0

6700

6799

S

 

 

 

103

1310

Instandh./Werkz.

0

6450

6499

S

 

 

 

103

 

 

0

6845

6849

S

 

 

 

 

1320

Abschreibungen

0

6200

6279

S

 

 

 

103

 

 

0

6910

6915

S

 

 

 

 

 

 

0

6976

6976

S

 

 

 

 

 

 

0

7200

7299

S

 

 

 

 

1330

Verschiedene Kosten

0

6300

6302

S

 

 

 

103

 

 

0

6304

6304

S

 

 

 

 

 

 

0

6800

6844

S

 

 

 

 

 

 

0

6850

6859

S

 

 

 

 

 

 

0

6974

6975

S

 

 

 

 

 

 

0

6978

6978

S

 

 

 

 

 

 

0

6990

6999

S

 

 

 

 

 

 

0

8000

8999

S

 

 

 

 

1340

= Summe der Kosten

1

 

 

 

1230

1330

3

103

1370

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1380

Geleistete Anzahl.

25

1180

1189

S

 

 

 

115

1390

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1400

Buchw. Anlagenabg.

0

4855

4859

S

 

 

 

115

 

 

0

6895

6899

S

 

 

 

 

1410

Sonst. Aufwendungen

0

6350

6399

S

 

 

 

115

 

 

0

6875

6884

S

 

 

 

 

 

 

0

6900

6909

S

 

 

 

 

 

 

0

6920

6927

S

 

 

 

 

 

 

0

6960

6969

S

 

 

 

 

 

 

0

7300

7399

S

 

 

 

 

 

 

0

7500

7549

S

 

 

 

 

 

 

0

7600

7609

S

 

 

 

 

 

 

0

7630

7649

S

 

 

 

 

 

 

0

7660

7669

S

 

 

 

 

 

 

0

7680

7684

S

 

 

 

 

 

 

18

7990

7990

S

 

 

 

 

1420

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1430

Vorsteuer

25

1400

1419

S

 

 

 

115

 

 

25

1430

1433

S

 

 

 

 

 

 

25

1436

1436

S

 

 

 

 

 

 

25

1480

1484

S

 

 

 

 

 

 

25

3802

3804

S

 

 

 

 

 

 

25

3809

3809

S

 

 

 

 

 

 

25

3834

3839

S

 

 

 

 

1440

USt-Zahlungen

18

3820

3830

S

 

 

 

115

 

 

18

3840

3850

S

 

 

 

 

1450

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1460

– Verr. kalk. Kosten

0

6980

6989

H

 

 

 

115

1470

– Zugang Verbindl.

25

1485

1485

H

 

 

 

115

 

 

25

3300

3333

H

 

 

 

 

 

 

25

3335

3349

H

 

 

 

 

 

 

25

3400

3449

H

 

 

 

 

 

 

25

3470

3508

H

 

 

 

 

 

 

25

3610

3619

H

 

 

 

 

 

 

25

3695

3699

H

 

 

 

 

 

 

25

3720

3760

H

 

 

 

 

 

 

25

3762

3790

H

 

 

 

 

1480

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1490

Betriebsausgaben

2

 

 

 

1170

1460

 

107

 

 

2

 

 

 

1170

1470

 

 

 

 

1

 

 

 

1340

1440

 

 

1500

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1510

Vorl. betr.wirt. Erg.

9

 

 

 

 

 

 

 

1520

Einn.-Ausgaben-BWA

2

 

 

 

1180

1490

 

107

1531

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1532

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1540

Liquiditätsbeiträge

9

 

 

 

 

 

 

 

1550

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1650

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1660

Vorl. Ergebnis

1

 

 

 

1520

1520

 

115

1670

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1680

+ Abschreibungen

9

 

 

 

 

 

 

 

1681

(nicht kalkulat.)

1

 

 

 

1320

1320

 

115

 

 

25

6976

6976

H

 

 

 

 

1685

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1690

+ Aufnahmen Darlehen

19

3100

3249

H

 

 

 

115

 

 

19

3350

3419

H

 

 

 

 

 

 

19

3450

3469

H

 

 

 

 

 

 

19

3510

3549

H

 

 

 

 

 

 

19

3560

3599

H

 

 

 

 

1691

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1700

– Tilgung Darlehen

19

3100

3249

S

 

 

 

115

 

 

19

3350

3419

S

 

 

 

 

 

 

19

3450

3469

S

 

 

 

 

 

 

19

3510

3549

S

 

 

 

 

 

 

19

3560

3599

S

 

 

 

 

1701

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1710

– Anlagenzugänge

19

95

799

S

 

 

 

115

 

 

19

800

999

S

 

 

 

 

 

 

25

3334

3334

S

 

 

 

 

1711

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1712

+ Anlagenabgänge

25

4855

4859

S

 

 

 

115

 

 

25

6895

6899

S

 

 

 

 

1715

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1720

+/– Sonstige Posten

25

1900

1949

H

 

 

 

115

 

 

25

2980

3099

H

 

 

 

 

 

 

25

3900

3959

H

 

 

 

 

 

 

25

4915

4924

S

 

 

 

 

 

 

25

6920

6924

S

 

 

 

 

1730

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1731

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1740

Liquid. Beitr. Betrieb

2

 

 

 

1020

1710

 

115

 

 

1

 

 

 

1660

1680

 

 

 

 

1

 

 

 

1681

1681

 

 

 

 

2

 

 

 

1690

1700

 

 

 

 

1

 

 

 

1712

1720

 

 

1750

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1760

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1770

Privateinlagen

25

2180

2199

H

 

 

 

115

 

 

25

2580

2599

H

 

 

 

 

1771

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1780

+ Grundstücksertrag

25

2350

2399

H

 

 

 

115

 

 

25

2750

2799

H

 

 

 

 

1781

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1790

– Grundstücksaufwand

25

2300

2349

S

 

 

 

115

 

 

25

2700

2749

S

 

 

 

 

1791

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1800

– Privateinnahmen

25

2100

2149

S

 

 

 

115

 

 

25

2500

2549

S

 

 

 

 

1801

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1810

– Privatsteuern

25

2150

2179

S

 

 

 

115

 

 

25

2550

2579

S

 

 

 

 

1811

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1820

– Sonderausg./Spenden

25

2200

2279

S

 

 

 

115

 

 

25

2600

2679

S

 

 

 

 

1821

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1830

– Außergew. Belastungen

25

2280

2299

S

 

 

 

115

 

 

25

2680

2699

S

 

 

 

 

1831

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1832

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1840

Liquid. Beitr. Privat

25

2100

2399

H

 

 

 

115

 

 

25

2500

2799

H

 

 

 

 

1850

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1851

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1852

 

9

 

 

 

 

 

 

 

1860

Liquiditätsüber-/

1

 

 

 

1740

1740

 

115

 

 

1

 

 

 

1840

1840

 

 

1870

-unterdeckung

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: DATEV-Funktionsplan zu SKR 04.


 

 11 Arbeitshilfe
Kritische Buchungsfälle: Das müssen Sie bei der Verbuchung der Ab­schreibungen beachten

Zu einer BWA gehört heute unstrittig mindestens die laufende Berücksichtigung der voraussichtlichen Abschrei­bungen. Obwohl man diese Abschreibungen gängig „kalkulatorische Abschreibungen“ nennt, haben sie nichts mit dem Kostenrechnungsbegriff „kalkulatorische Abschreibungen“ zu tun, sondern es handelt sich um die voraus­sichtlichen, tatsächlichen Abschreibungen, die lediglich vorläufig eingebucht werden. Da sich dieser Begriff aber so eingebürgert hat, wird er hier auch verwendet. Üblicherweise werden die voraussichtlichen Jahresabschreibungen als Summe ermittelt und davon jeweils 1/12 monatlich (am einfachsten über Dauerbuchungen) eingebucht.

Wichtig: Die Abschreibungshöhe muss regelmäßig überprüft und angepasst werden. Am besten ist es, wenn pa­rallel zur Finanzbuchhaltung auch die Anlagenbuchführung laufend fortgeführt wird und jedenfalls bei größeren Abschreibungen das Jahresgesamtvolumen der Abschreibungen neu ermittelt wird und ein möglicher Differenzbe­trag dann auf den Rest des Jahres verteilt wird.

Bei der Auswahl der Konten für diese Buchung ist Folgendes zu beachten:

Unterjährige Abschreibung einbuchen

Es gibt dafür zwei Möglichkeiten: Sie können die tatsächliche Abschreibung einbuchen. Dann benutzen Sie die Abschreibungskonten wie später auch für den Abschluss und buchen auf den Anlagekonten gegen. Ermitteln Sie dagegen unterjährig nur überschlägig und pauschal die vorläufige Abschreibung, dann buchen Sie kalkulatorische AfA (Konto 4993 im SKR 03 bzw. 6976 im SKR 04) an Wertberichtigungen (Konto 0092 im SKR 03 bzw. 3950 im SKR 04).

Auswirkungen in der BWA

Das macht sich dann in der Liquiditätsrechnung zu einer Ausgaben-BWA laut Muster 5 wie folgt bemerkbar: Wird die „echte“ Abschreibung gebucht, dann wird im Cashflow auf Seite 2 die Abschreibung als Abschreibung dazu addiert. Wird dagegen kalkulatorisch gebucht, dann erscheint die Abschreibung auf „sonstige Posten“. Führen Sie eine „Mischbuchung durch“ und buchen z.B. vom GuV-Konto Abschreibungen an Wertberichtigungen, dann wer­den die Abschreibungen in der BWA doppelt hinzuaddiert: Einmal als Abschreibungen (genommen aus der ent­spre­chenden BWA-Zeile) und einmal als Wertberichtigungsposten (genommen vom entsprechenden Konto). Hier er­kennt man deutlich die Gefahr einer BWA: Doppelberücksichtigungen sind ebenso möglich wie die komplette Nichtberücksichtigung, wenn sich Denkweise des Buchhalters und des Erstellers der BWA-Logik nicht decken. Deshalb ist es unbedingt erforderlich, sich mit den Funktionsplänen für seine BWA auseinander zu setzen, will man zu zuverlässigen Ergebnissen kommen.

Ausnahme:

Das gilt nicht bei den Ärztekontenrahmen der DATEV SKR 80 (Zahnärzte) und SKR 81 (Ärzte): Hierfür wird immer  die Abschreibung zur Berechnung der Liquidität herangezogen, egal ob kalkulatorisch und als Wertberichtigung oder nicht als Wertberichtigung gebucht. (Andere) ARAP werden aber als sonstige Posten gekürzt.


 

 12 Arbeitshilfe
Kritische Buchungsfälle: Darlehen unterjährig richtig buchen

Ebenfalls zum Standardprogramm für eine aussagefähige BWA gehört es, dass die Darlehen unterjährig erfasst werden. Das bedeutet:

Alle Konten buchen einschließlich Darlehenskonten

Häufig werden Darlehenskonten unterjährig gar nicht erfasst. Teilweise erhalten die Darlehensnehmer auch gar keine laufenden Kontoauszüge, sondern nur am Jahresende. Hier muss ggf. ein Zinstilgungsplan speziell für die Buchhaltung angelegt werden. Entsprechendes muss z.B. bei Ratenzahlungsfinanzierung erfolgen, wenn der Zinstilgungsplan nicht bereits von der finanzierenden Bank oder vom Verkäufer beigelegt wird.

Zusätzlich ist hier noch die Logik der BWA ggf. zu beachten: Bei Darlehenskonten wird im Regelfall eine Sollbuchung als Tilgung aufgefasst und eine Habenbuchung als Darlehenserhöhung. Hier kann es also zu Verfälschungen kommen, wenn Raten z.B. zunächst komplett auf das Darlehenskonto gebucht werden und dann der Zinsanteil umgebucht wird. Hier muss vielmehr ggf. direkt Zinsanteil und Ratenanteil separat gebucht werden. Anders wenn Zinsen jeweils dem Darlehen zugeschlagen und Tilgungen dagegengerechnet werden: Dann kann auch entsprechend gebucht werden. Au­ßerdem ist streng darauf zu achten, dass Fehlbuchungen nicht durch Umbuchung, sondern durch Stornierung rückgängig gemacht werden. In Zweifelsfällen muss die Auswirkung auf die BWA jeweils im Einzelfall kon­trolliert werden. Aufschluss über die Handhabung in der BWA gibt das jeweilige Prüfprotokoll bzw. der Funktio­nenplan (vgl. dazu die Einführungen zu Checkliste 10).

 


 

 

 13 Arbeitshilfe
Kritische Buchungsfälle: Anzahlungen und Einbehalte richtig behandeln

Der richtigen laufenden Verbuchung von Anzahlungen und Sicherheitseinbehalten kommt bei der BWA-orientierten Buchführung große Bedeutung zu. Während bei „normaler“ Finanzbuchhaltung die Abstimmung der Buchhaltung ggf. zum Jahresende ausreicht, führt das in der BWA zu falschen Aussagen. Die zutreffende Verbu­chung ist unter folgenden Gesichtspunkten zu prüfen:

Ertragswirkung von Anzahlungen

In der Bilanz wird die Anzahlung erfolgsneutral behandelt. Handelt es sich um eine Anzahlung auf eine in Arbeit befindliche Leistung, steht dem gegenüber der Bestand an teilfertigen Arbeiten, der den tatsächlichen Leistungs­stand (jedenfalls annähernd mit Bilanzwerten bewertet) wiedergibt.

Ausnahme: Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird direkt die Anzahlung als Betriebseinnahme erfolgs­wirksam erfasst.

Wer also langfristige Produktionsprozesse zu verzeichnen hat und hierfür Anzahlungen bekommt, findet zwar ei­nen gewissen Liquiditätsbeitrag auf seinem Konto. In der BWA macht sich die Anzahlung jedoch bei bilanzierenden Unternehmen nicht positiv bemerkbar. Um hier zu einem zutreffenden Ergebnis zu kommen, muss zusätzlich eine Position „Stand der teilfertigen Arbeiten“ erfasst werden.

Umsatzsteuerliche Wirkung von Anzahlungen

Die Umsatzsteuer auf Anzahlungen wird erst fällig bzw. die Vorsteuer kann erst gezogen werden, wenn die An­zahlungsrechnung nicht nur geschrieben ist bzw. vorliegt, sondern wenn auch die Zahlung erfolgt ist. D.h. umsatz­steuerlich und ertragsteuerlich sind angeforderte, jedoch noch nicht bezahlte Anzahlungen irrelevant. Deshalb werden diese in der normalen Finanzbuchhaltung auch häufig nicht erfasst, zumal sie auch für die Schlussrech­nungslegung unerheblich sind, da da ja nur bezahlte Anzahlungen zur Anrechnung gebracht werden.

Andererseits kann man für BWA-Zwecke teilweise die angeforderten Anzahlungen als Anhaltspunkt für den Stand der teilfertigen Leistungen nehmen. Das gilt immer dann, wenn der Betrieb nach Leistungsfortschritt Anzahlungen anfordert und hier auch ein bestimmtes nachvollziehbares System hat, z.B. immer 90 % der bisher aufgelaufenen Leistung. Daraus ließe sich dann ein Bestand an teilfertigen Arbeiten zum Stichtag vorläufig und für BWA-Zwecke ermitteln. Hierfür ist es dann notwendig, dass auch über die angeforderten, aber noch nicht eingegangenen Zahlun­gen Statistiken geführt werden.

Sicherheitseinbehalte

Sicherheitseinbehalte machen nicht nur bei der Kontenabstimmung der Forderungen besonders im Bausektor Schwierigkeiten, sondern sie verfälschen natürlich auch die Ertragssituation, wenn der Erlös ohne Sicherheitsein­behalt gebucht wird. Hier müssen also zum Kontenausgleich und um die Gesamterlössituation des Betriebs zu­treffend darzustellen, auch die Sicherheitseinbehalte fortlaufend ermittelt und auf ein entsprechendes Be­standskonto umgebucht werden. Dies dient der besseren Kontenabstimmung und der Unterscheidung zwischen „echten“ umsatzmindernden Einbehalten (z.B. aus Mängelrügen) und vorsorglichen (Sicherheits-)Einbehalten.

Beispiel

Nachfolgend ist beispielhaft eine Aufstellung angeforderter und erhaltener Abschlagszahlungen abgebildet, aus der im vorliegenden Fall der Stand der teilfertigen Arbeiten aufgrund der Auftrags- und Anzahlungskalkulation des entsprechenden Betriebs vorgenommen wird.

 

BauVogel GmbH                           Aufstellung angeforderte/erhaltene Abschlagszahlungen zum 30.06.20..

 

 

 

 

 

 

3280

3270

 

Bauvorhaben

Az-Nr.:

Rg.-Nr.:

lt. Rechnung

Zahlung dazu

offen

erh. AZ 16 %

Bemerkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

Wohnhaus Meier

1

401380

4.999,99

4.999,99

0,00

4.310,34

 

 

2

401394

4.999,99

4.999,99

0,00

4.310,34

 

 

3

401448

4.999,99

4.999,99

0,00

4.310,34

 

Villa Vogel

1

401533

10.009,43

10.009,43

0,00

8.628,82

 

 

2

401600

17.900,68

17.900,68

0,00

15.431,62

 

 

3

401620

22.225,75

19.978,64

2.247,11

17.222,97

SEB = 2.222,57

 

4

401666

57.782,81

55.646,38

2.136,43

47.971,02

 

 

5

401706

25.899,10

25.899,10

0,00

22.326,81

 

 

6

401717

30.806,02

30.806,02

0,00

26.556,91

 

 

7

401733

45.165,81

45.165,81

0,00

38.936,04

 

 

8

401757

46.692,44

46.600,98

91,46

40.173,26

 

Städt. Krankenh.

1

401709

9.592,44

9.592,44

0,00

8.269,34

 

 

2

401758

25.981,45

25.981,45

0,00

22.397,80

 

Gewerbepark

1

401729

11.608,83

11.608,83

0,00

10.007,61

 

 

2

401752

6.294,52

6.294,52

0,00

5.426,31

 

 

3

401760

48.397,70

48.397,70

0,00

41.722,16

 

 

4

200048

18.725,25

18.725,25

0,00

16.142,46

 

 

5

200048

25.563,95

25.563,95

0,00

22.037,89

 

 

6

200048

15.421,18

15.421,18

0,00

13.294,12

 

 

7

200048

38.340,39

38.340,39

0,00

33.052,06

 

 

8

200048

14.523,35

14.523,35

0,00

12.520,13

 

Schulungsstätte

1

401728

23.138,59

23.138,59

0,00

19.947,06

 

 

2

401753

15.347,77

15.347,77

0,00

13.230,84

 

 

3

401759

101.405,49

101.405,49

0,00

87.418,53

 

 

4

200043

37.273,85

37.273,85

0,00

32.132,63

 

 

5

200043

46.411,77

46.411,77

0,00

40.010,15

 

 

6

200043

47.166,57

47.163,72

2,85

40.658,38

 

EFH Müller

1

401724

803,82

803,82

0,00

692,95

 

Tramstation

1

99069

38.471,97

38.471,97

0,00

33.165,49

 

 

2

99069

20.787,21

20.787,21

0,00

17.920,01

 

 

3

99069

19.247,15

19.247,15

0,00

16.592,37

 

 

4

99069

40.876,89

40.876,89

0,00

35.238,70

 

 

5

99069

108.073,61

0,00

108.073,61

0,00

 

Sparkasse

1

200107

25.237,08

23.454,62

1.782,46

20.219,50

 

Gaswerke

1

200117

11.159,13

11.159,13

0,00

9.619,94

 

 

2

200088

8.908,97

0,00

8.908,97

0,00

 

 

 

 

 

 

123.242,89

781.894,90

 


 

 14 Arbeitshilfe
Zusatzbuchungen: Rechnungsabgrenzungen für BWA-Zwecke

Normalerweise kennt man sie zum Jahresende: Die aktiven Rechungsabgrenzungen, insbesondere für bereits geleistete Zahlungen, die jedoch aufwandsmäßig einem festen Zeitraum nach dem Bilanzstichtag zuzuordnen sind. Das betrifft z.B. jahresübergreifende Zahlungen für Versicherungen, Kfz-Steuer, Disagio, Leasingsonderzahlun­gen. Dies dient der zutreffenden Ergebnisabgrenzung zwischen den Jahren. Will man nun in einer Betriebswirt­schaftlichen Auswertung monatlich ein zutreffendes Ergebnis erhalten, dann muss man monatlich eine derartige Rechnungsabgrenzung berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn z.B. die Zahlungen am Jahresende wieder auf Null stehen. Ob und in welchem Umfang das erforderlich ist, hängt natürlich von den betroffenen Größenordnun­gen ab.

Ob man es macht, ist also im Einzelfall zu entscheiden. Dabei ist zu bedenken: Ist das Schema einmal eingerich­tet, dann kann es relativ einfach fortgeführt werden und es sind auch schon die Beträge für den Jahresabschluss ermittelt. Weiterer Vorteil: Selbst wenn man am Anfang des Jahres der Meinung ist, dass der Gesamtbetrag klein sein wird und bedeutungslos, so besteht die Gefahr, dass im Laufe des Jahres ein größerer Betrag – z.B. Lea­singsonderzahlung – hinzutritt und dann nicht in der gewünschten Art und Weise erfasst wird.

Wie man es machen kann, ist in der nachfolgenden EXCEL-Tabelle beispielhaft dargestellt: Ist ein solches Selbst­rechnungsformular erst einmal eingerichtet, dann ist die Fortführung mit relativ wenig Aufwand möglich. Wichtig ist allerdings, dass eine derartige Buchhaltung stetige Aufmerksamkeit erfordert, damit die entsprechenden Sachverhalte auch erkannt werden.

Abb. 11

Abb. 12

 15 Beratungsunterlage
Zusatzbuchungen: Unterjährige Ermittlung von Inventurbeständen

Für die BWA ist der jeweils bei der Auftragserstellung bzw. beim Verkauf tatsächlich angefallene Wareneinsatz von Bedeutung. Bei bilanzierenden Betrieben wird wenigstens einmal im Jahr der korrekte Wareneinsatz dadurch er­mittelt, dass am Jahresende eine Inventur der Jahresbestände stattfindet und damit ganz genau festgestellt wer­den kann, wie viel im Jahr von den eingekauften Waren tatsächlich verbraucht worden ist. Damit stimmt der Auf­schlagssatz bzw. Rohertrag bzw. die Materialeinsatzquote wenigstens zum Jahresabschluss. Bei Betrieben mit stark schwankenden Warenbeständen käme man so jedoch nie zu einer sinnvollen BWA-Aussage, wenn man es bei der jährlichen Inventur belässt.

Hilfslösung: Feste Wareneinsatzquote in der BWA

Es war bereits gesagt worden, dass in Betrieben mit festem Kalkulationsaufschlag in der BWA statt des Warenein­kaufs bzw. des Wareneinsatzes diese Wareneinsatzquote mit einem festen Prozentsatz ausgehend vom betrieb­lichen Kalkulationsaufschlag bzw. vom Vorjahreswareneinsatz ermittelt werden kann. Das hat jedoch den Nachteil, dass „Brüche“ in der Wareneinsatzquote nicht erkannt werden können. So wird z.B. nicht ersichtlich, wenn ein allgemeiner Preisverfall auf dem Absatzmarkt stattfindet, ohne dass die Einkaufspreise entsprechend sinken: Bei einem fest geschlüsselten Kalkulationsaufschlag ist nicht mehr ermittelbar, wie sich das auf den Durchschnittsauf­schlag ausgewirkt hat.

Besser: „Echte“ Werte ermitteln

Deshalb ist es manchmal wünschenswert, unterjährig Inventurwerte zu erlangen. Am einfachsten ist dies in Betrie­ben, die über ein Warenwirtschaftssystem, eine Lagerbuchhaltung oder ähnliche betriebliche Statistiken verfügen. Diese genügen zwar nicht den Anforderungen der körperlichen Bestandsaufnahme, wie sie am Jahresende bzw. mindestens einmal im Jahr für die Bilanz erforderlich ist, sie können aber für die BWA als aussagefähige Grund­lage dienen.

Im Einzelfall kann es auch einmal sinnvoll sein, unterjährig eine Inventur zu machen. Bei überschaubareren Ver­hältnissen kann dies auch regelmäßig einmal im Quartal der Fall sein. Das muss jeweils im Einzelfall entschieden werden. Manchmal reicht auch eine überschlägige Ermittlung. Aber bitte nicht zu grob – dann bringt es für die BWA auch nicht den gewünschten Erkenntnisfortschritt!


 

 16 Beratungsunterlage
Zusatzbuchungen: Unterjährige Ermittlung der teilfertigen Arbeiten

Die Ermittlung der teilfertigen Arbeiten bzw. der in Arbeit befindlichen Bauleistungen ist nicht gerade die liebste und einfachste Übung des Unternehmers, weshalb viele schon gleich abwinken, wenn es heißt, so etwas wäre für BWA-Zwecke nicht nur sinnvoll, sondern auch absolut notwendig. Es ist jedoch erstaunlich, wie gut man häufig in der Praxis auch regelmäßig an geeignete Werte kommt und welchen sinnvollen Zusatznutzen man noch hat, wenn man seine Baustellen regelmäßig überwacht, seine Anzahlungen abstimmt, seine Sicherheitseinbehalte im Griff hält usw.

Hilfslösung: Anzahlungen als Anhaltspunkt

Die einfachste Möglichkeit, die teilfertigen Arbeiten abzuschätzen, ist in Betrieben gegeben, die im Normalfall An­zahlungen anfordern und einen bestimmten Prozentsatz angeben können, zu dem die Anforderungen dem Ar­beitsstand entsprechen. Hier braucht man nämlich nur die angeforderten Anzahlungen als Grundlage zu nehmen (vgl. Beispiel in Arbeitshilfe 13).

Wichtig: Für die Finanzbuchhaltung benötigt man in der Regel nur die geleisteten Anzahlungen, da diese sich in der Bilanz und Umsatzsteuer auswirken. Will man jedoch die teilfertigen Arbeiten mit Hilfe der Anzahlungshöhe abschätzen, dann muss man natürlich auf die angeforderten Anzahlungen abstellen!

Genauer: Laufende Ermittlung der „echten“ Werte

Will man laufend die „echten“ teilfertigen Arbeiten ermitteln, dann ist abzustellen auf den Material- und Warenein­satz, den Personaleinsatz und die Gemeinkosten. Wie so etwas aussehen kann, können Sie rechts am Beispiel einer Baustellenabrechnung sehen. Der Gemeinkostenzuschlag wird jeweils mindestens einmal jährlich auf der Basis des letzten Jahresabschlusses ermittelt. Die eingesetzten Arbeitsstunden ergeben sich aus den Lohnauf­zeichnungen und die Materialeinsatzkosten aus den Materialentnahmescheinen vom Kleinteilelager bzw. den spe­ziell für den Auftrag beschafften Materialien, die im Baubuch festgehalten werden.

Mustermann GmbH: Auswertung zur unterjährigen Buchung teilfertiger Leistungen
Gemeinkostenzuschlag lt. Jahresabschluss 20.. (steuerlich):      178,90 %

                        Monat:                                                x

Projektnummer

 

98002

99124

99214

98218

 

Debitoren

 

 

20136

10092

20818

 

Baustelle

Bestand Vormonat

Meier

Schulze

Weber

Hofmann

Einzelkosten

 

Steuerlich

 

 

 

 

gesamt

Bereich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

prod. Std. kum. Vormonat

6.822,00

689,00

18,00

385,00

2.150,00

3.242,00

prod. Std. lfd. Monat Facharb.

2.059,00

399,50

0,00

0,00

272,00

671,50

prod. Std. lfd. Monat Lehrlinge

122,00

8,00

0,00

29,00

0,00

37,00

prod. Std. vor Abgängen

9.003,00

1.096,50

18,00

414,00

2.422,00

3.950,50

Abgang prod. Stunden

–264,00

–347,72

0,00

0,00

0,00

–347,72

Übertrag prod. Stunden

8.764,50

748,78

18,00

414,00

2.422,00

3.602,78

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Stand Vormonat

463.097,50

42.738,59

977,55

27.931,93

142.441,17

214.089,24

Veränderg. z. Vormonat

45.961,18

1.974,67

–5,19

724,17

13.468,69

16.162,35

 

 

 

 

 

 

 

Bestand zum Monatsende

509.058,68

44.713,26

972,36

28.656,10

155.909,86

230.251,59

 

 

 

 

 

 

 

Material-EK Total

174.628,84

14.258,22

111,48

9.430,63

40.449,75

64.250,08

 

 

 

 

 

 

 

Lohn-EK

135.556,98

10.857,31

301,50

6.714,44

39.443,31

57.316,56

Lohn-GKZ 178,9 %

242.511,44

19.423,73

539,38

12.012,13

70.564,08

102.539,33

Lohnkosten Total

378.068,42

30.281,04

840,88

18.726,57

110.007,39

159.855,89

 

 

 

 

 

 

 

Fremdleistungen

28.004,45

174,00

20,00

498,90

5.452,72

6.145,62

 

 

 

 

 

 

 

Selbstkosten gesamt

580.701,71

44.713,26

972,36

28.656,10

155.909,86

230.251,59

 

 

 

 

 

 

 

Selbstkosten lfd. Monat

117.604,21

1.974,67

–5,19

724,17

13.468,69

16.162,35

 

 

 

 

 

 

 

Vollabgang wg. Schlrg.

-

Teilabgang

ja

nein

nein

 

Schlussrg. vom:

-

 

Re-Nr. 0000000

 

 

-

 

 

 

v. 00.00.2000

 

 

 

Signum für Erfassung FiBu:

-

 

 

 

 

-


 

17  Ihr Fazit
BWA, Controlling, Früherkennung: Stellen Sie die passenden Steuerin­strumente für Ihren Betrieb zusammen

  • Prüfen Sie jetzt anhand der Beratungsunterlage 9 noch einmal, ob Sie mit einer BWA und den daraus abge­leiteten Chefkennzahlen die notwendigen Fragen für Ihren Betrieb beantworten bzw. lösen können!
  • Wenn noch Fragen offen sind, dann prüfen Sie anhand der nachfolgenden Übersicht, welche zusätzlichen Ele­mente aus Controlling, Unternehmensplanung und Kostenrechnung Ihnen noch helfen könnten:

 

Zusatzauswertungen

 vorhandenerwünschtnicht erforderlich
Standard-BWA   
individuelle BWA,
     nämlich                                            
   
Branchenauswertungen   
Zusatzauswertungen
     für                                                   
   
Kostenrechnung    
Filialenrechnung     
Soll-Ist-Vergleich   
Deckungsbeitragsrechnung    

 

Als Experten im Rechnungswesen und Controlling sind wir Ihnen bei jeglicher, weiterführenden Beratung gerne behilflich! Gerne prüfen wir auch mit Ihnen zusammen das Kosten-Nutzen-Verhältnis und welche Beratungsförde­rungsmöglichkeiten ggf. für Ihren Fall bestehen. Alle Beratungen im Rechnungswesen, die über die reine Finanzbuchhaltung hinausgehen, sind in der Regel förderfähig nach Beratungsförderungsprogrammen der öffentlichen Hand, da und soweit es sich um Organisationsberatungen und Beratungen zur Verbesserung der Un­ternehmensführung handelt. Sprechen Sie uns an und fordern Sie uns!

Auch Folgendes sollten Sie für Ihre Entscheidung wissen und bedenken: Zukünftig werden die Kreditinstitute im Rahmen der Kreditvergabe nicht nur das Zahlenwerk der Vergangenheit beurteilen, sondern auch Ihre Manage­mentfähigkeiten sowie die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Transparenz Ihrer Aktionen, Voraussicht und nachvollziehbare Pläne ergeben hier Pluspunkte für Sie und Ihr Unternehmen, die sich zukünftig nicht nur in der Frage auszahlen, ob Sie einen Kredit bekommen, sondern auch zu welchen Konditionen. Sprechen Sie also auch hierüber mit uns und Ihrer Bank, damit Ihr Rechnungswesen gleich auf die neuen Anforderungen ausgerichtet wer­den kann.