Als "Sofortmaßnahme" haben wir ein Themenblatt für das Lohnbüro erstellt:
bpw-Informationsblatt zur Flutkatastrophe 2021 für das Lohnbüro: hier wird dargestellt, wie die Finanzverwaltung Unterstützungszahlungen an Arbeitnehmer und Arbeitslohnspenden von Arbeitnehmern aus Anlass der Unwetterkatastrophen 2021 behandelt.
Die übrigen Themen entnehmen Sie bitte den Menupunkten am linken Bildschirmrand. Zu den steuerlichen Fragen sind jetzt auch noch Hinweise für die Wiederaufbauhilfengekommen. Dargestellt ist auch, was speziell Gemeinnützige Organsationen wissen müssen, um unbürokratisch zu helfen zu können. Zu konkreten Einzelfragen beraten wir Sie natürlich auch gerne persönlich und für Ihren ganz individuellen Fall. Sprechen Sie uns jederzeit an.
Wie Minister Lienenkämper in einer Pressemitteilung vom 3. Januar 2022 mitgeteilt hat, verlängert die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wichtige steuerliche Hilfsmaßnahmen für Betroffene der Unwetterkatastrophe vom 14./ 15. Juli 2021 nochmals über den 31.12.2021 hinaus. Damit gelten weiterhin rund 50 steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung Betroffener jetzt bis zum 31. März 2022 (Datum der Antragstellung) und 30. Juni 2022 (Ablauf der Fristen für zinslose Stundungen).
Zu den konkreten Maßnahmen gehören:
Für die steuerlichen Hilfsmaßnahmen können sich Betroffene von der Hochwasser-Katastrophe direkt mit den Finanzämtern vor Ort in Verbindung setzen. Weitere Einzelheiten enthält derÄnderungserlass vom 23.12.2021 zum Katastrophenerlass. Außerdem gibt es ein vereinfachtes Antragsformular zum download. Dazu gibt es eineLesefassung des Katastrophenerlasses mit allen Änderungen. Bei weiteren Fragen und Beratungsbedarf helfen wir Ihnen gerne.