Jeder Jahresabschluss, sei es die Handelsbilanz, sei es die Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines Freiberuflers sollte ergänzt werden um einen Bericht, durch den der Jahresabschluss erläutert wird. Dieser Abschlussbericht, der nicht zu verwechseln ist mit dem bei GmbHs gesetzlich vorgeschriebenem Anhang, erläutert dem Bilanzleser, d. h. dem Unternehmer selbst aber auch demjenigen, bei dem die Bilanz eingereicht wird, was hinter den Zahlen steht. Der Bilanzbericht lässt das an sich trockene Zahlenwerk des Jahresabschlusses lebendig werden und kann wichtige Erkenntnisse für zukünftige Entscheidungen liefern. Der aussagefähige Abschlussbericht ist ein wichtiger Baustein, um den Transparenzanforderungen der Banken im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfungen zu genügen und gehört für ein überdurchschnittliches Rating einfach dazu.