Für unsere Freiberufler-Mandanten bieten wir den Jahresabschluss in der Form der Einnahmen-Überschuss-Rechnung an; wir prüfen jedoch gemeinsam, ob es nicht unter Umständen günstiger ist, auch als Freiberufler eine Bilanz zu erstellen.
Auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die mit dem steuerlichen Fachausdruck auch § 4/3-Abschluss genannt wird, muss den gestiegenen Anforderungen der Mandantschaft und der Banken genügen. Es ist sicherlich zutreffend, dass dem Finanzamt eine Zusammenstellung aller Einnahmen und Ausgaben ausreicht. Aber auch der Jahresabschluss unserer Freiberufler muss aussagekräftig sein, damit Ihnen selbst und den Banken ein verlässliches Bild Ihres Unternehmens geboten wird.
Deshalb legen wir hinsichtlich der Arbeitsintensität und des Inhalts unserer Tätigkeit einen gleichen Sorgfältigkeitsgrad an wie auch bei der Bilanzierung. Auch hier ist oberstes Gebot: die Qualität und die Aussagekraft des Abschlusses.