BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

GmbH-Abschluss, AG-Abschluss

Für unsere GmbH-Mandanten erstellen wir zusätzlich den gesetzlich vorgeschriebenen Anhang. Auf Wunsch beraten wir auch, falls der Jahresabschluss um einen Lagebericht erweitert werden soll oder muss.

GmbH-Abschlüsse müssen offengelegt werden. Deshalb bieten wir für unsere GmbH-Mandanten - auf Wunsch - zusätzlich auch Jahresabschlüsse zur Einreichung beim Amtsgericht an, die nur das Notwendigste offenbaren, ohne durch mangelnde Publizität berufsrechtliche oder Image-Risiken einzugehen.

Das Gleiche gilt für die Abschlüsse von Aktiengesellschaften, die sich in Form der sog. „kleinen AG" auch im Mittelstand zunehmender Beliebtheit erfreuen. Auch hier können Sie auf unser Know-how zählen.