Der Jahresabschluss stellt den Schlusspunkt des abgelaufenen Wirtschaftsjahres und die Zusammenfassung des Betriebserfolges dar. Aus diesem Grunde muss er nicht nur zeitgerecht erstellt, sondern er muss insbesondere auch aussagekräftig sein.
Gleichgültig ob Sie die Buchführung selbst erstellt, ob Sie an unserem Selbstbucher-Service teilgenommen oder ob wir für Sie die Buchführung erstellt haben, übernehmen wir die Jahresabschlussarbeiten und erstellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den Bestimmungen des HGB. Soweit es gesetzlich zulässig ist oder wenn es von Ihnen zusätzlich gewünscht wird, können die Jahresabschlussarbeiten auch nach anderen Standards gefertigt werden, wobei in erster Linie IAS oder US-GAAP in Frage kommen.
Dabei beraten wir Sie nicht nur bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern unterstützen Sie durch aussagefähige Erläuterungen und in ausführlichen Bilanzbesprechungen auch bei der Auswertung und Nutzung Ihres Zahlenwerks für Ihre Unternehmensführung. Darüber hinaus erwarten insbesondere die Banken, dass die Jahresabschlussarbeiten auf hohem Niveau durchgeführt werden, wobei zunehmend auch vom erstellenden Steuerberater/Wirtschaftsprüfer erwartet wird, dass er Prüfungshandlungen im eingeschränkten Umfang oder Plausibilitätsprüfungen durchführt und auch hinsichtlich der materiellen Richtigkeit des Jahresabschlusses Aussagen in seinem Bestätigungsvermerk geben kann.
Die Jahresabschlussarbeiten gewinnen, insbesondere bei den Banken, vor dem Hintergrund von § 18 Kreditwesengesetz (KWG) und im Hinblick auf das zu erwartende Kreditrating (Basel II) eine immer stärkere Bedeutung. Die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses muss zukünftig erhöht werden. Fordern Sie uns, damit auch Ihre Bilanzen in Zukunft aussagekräftig bleiben!