BÖTTGES-PAPENDORF-WEILER · Steuerberater Wirtschaftsprüfer · Partnerschaftsgesellschaft mbB

Photovoltaik: Geld verdienen, Geld sparen, autark werden

Liebhabereierklärung und Energiepreispauschale: man kann nicht immer gewinnen - oder doch?

Die Energiepreispauschale von 300 € steht einmalig allen Steuerpflichtigen zu, die im Jahr 2022 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbständiger Arbeit oder Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit erzielt haben.  Das bedeutet Rentner, Hausfrauen oder Pensionäre erhalten die Energiepreispauschale nicht, es sei denn, sie haben zusätzlich Einkünfte aus einer der genannten Quellen. Das gilt auch für gewerbliche Einkünfte aus einer Photovoltaikanlage. Wer allerdings die Vereinfachungsregel nutzt und beim Finanzamt eine Liebhabereierklärung abgegeben hat, hat daraus dann keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb und auf diesem Weg keinen Anspruch. Wer also die Erklärung noch nicht abgegeben hat, muss diesen Betrag in die Vorteilhaftigkeitsüberlegungen einbeziehen. Das wird aber über die gesamte Laufzeit der Anlage wenig ändern. Eventuell sind aber noch andere gewerbliche Einkünfte zu erwarten (z.B. auch aus Kaüitalanlagen) oder man sucht sich einen Minijob. Mehr zum Thema gibt es in dem Beitrag von Dr. Dorothee Böttges-Papendorf  Gewerbliche Photovoltaikanlage oder Minijob: so gibt's die Energiepreispauschale für Rentner, Hausfrauen und Pensionäre.

Gute Planung - Eigenvorsorge in Energiefragen

Die eigene Photovoltaikanlage wird nach den Erfahrungen unserer Mandanten im allgemeinen positiv gesehen. Viele Bedenken, Unsicherheiten und fehlende Erfahrungswerte der ersten Stunden sind inzwischen ausgeräumt. Zwar gibt es aktuell keine hohen Subventionen mehr. Aber die Anlagen arbeiten immer wirtschaftlicher und bei steigenden Energiepreisen und dem vermehrten Wunsch nach E-Mobilität mit der eigenen Wall-Box als "Tankstelle" am Haus treten andere Überlegungen in den Vordergrund. Insbesondere gerät zunehmend die erreichbare Unabhängigkeit von kommerziellen Anbietern (Autarkie) in den Blick sowie die Vermeidung umweltschädlicher Energiequellen durch Schaffung und Nutzung grüner Energie.

In der Beratung geht es hier um Finanzplanung und Steueroptimierung. In beiden Themen stecken wir von Anfang drin.

Steueroptimierung

Ging es bei den ersten (noch sehr teuren) Anlagen zunächst darum, durch hohe Abschreibungen und Anfangsverluste sowie  den Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten, die Finanzierung der Ersteinvestition zu erleichtern, stehen heute andere Überlegungen im Vordergund. Bei den alten Anlagen sind die Phasen der hohen Verluste vorüber und die Umsatzsteueroption ist teuer oder zumindest lästig, weil man ja jedes Jahr eine Umsatzsteuererklärung abgeben muss. Daher kann Steueroptimierung heute nach einem neuen Erlass des Bundesfinanzministeriums durchaus heißen: sich mit der Photovoltaik komplett aus der Steuerwelt zu verabschieden durch eine Liebhaberei-Erklärung. Was dabei genau zu beachten ist, lesen Sie hier.

Finanzplanung und Finanzierung der Photovoltaik-Anlage

Inzwischen hat sich herumgesprochen, dass die selbst erzeugte Kilowatt-Stunde Strom billiger ist als der Fremdbezug vom Energieversorger. Wir haben schon Finanzplanungen für Anlagen der ersten Generation durchgeführt und auch schon die ersten Neuanlagen gerechnet. neu rechnen muss auch, wer jetzt eine sog. Altanlage hat, bei der die Förderung nach 20 Jahren ausläuft. Gerne beraten wir Sie und rechnen Ihr eigenes Investitionsvorhaben mit Ihnen durch. Denn Energiewende bedeutet nicht unbedingt ersatzlosen Verzicht auf lieb gewonnene Angewohnheiten und Komfort - es gibt auch neue Optionen, die sich lohnen.